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Wildschäden

Beim Auftreten von Wildschaden muss innerhalb 1 Woche nach Kenntnisnahme eine Wildschadensanzeige beim Ordnungsamt vorgenommen werden, wenn zwischen dem Eigentümer (Geschädigten) und dem Ersatzpflichtigen keine Vereinbarung (gütliche Einigung) über die Wildschadensregulierung getroffen werden konnte.

Bevor der ordentliche Rechtsweg in Wildschadenssachen beschritten werden kann, ist ein Vorverfahren nach dem Landesjagdgesetz zwingend vorgeschrieben. Des Weiteren muss das Vorverfahren erfolglos verlaufen sein (keine gütliche Einigung).

Ohne eine fristgerechte Anzeige des Wildschadens ist es nicht möglich, ein Vorverfahren nach dem Landesjagdgesetz  durchzuführen. Die Durchführung des Vorverfahrens obliegt dem Ordnungsamt der Stadt Arnsberg mit dem Ziel, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ein Wildschadensschätzer kann auf Antrag des Geschädigten, des Ersatzpflichtigen oder von Amts wegen bereits beim ersten Ortstermin beauftragt werden.

Für den Fall, dass das Ziel einer gütlichen Einigung im Vorverfahren auch unter Beteiligung eines Wildschadensschätzers nicht erreicht werden kann, erhalten der Geschädigte und der Ersatzpflichtige einen Bescheid über das Scheitern des Vorverfahrens. Der Geschädigte kann dann innerhalb von 2 Wochen seit der Zustellung Klage beim Amtsgericht erheben.


Anzeige von Wildschaden

Die Anzeige eines Wildschadens kann ausschließlich unter Verwendung des beigefügten Formulars schriftlich erfolgen und es müssen nachfolgend aufgeführte Angaben gemacht werden.
 

  • Name, Vorname, Anschrift des Geschädigten
  • Name, Vorname, Anschrift des Ersatzpflichtigen
  • Angaben zum Grundstück: Gemarkung / Flur / Flurstück / Größe / Bestellung
  • Angaben zum Schaden: Schadenseintritt / Datum der Kenntnisnahme / Schadenshöhe (geschätzt)

Kosten für den Schätzer

  • Bundesjagdgesetz (BJG)
  • Landesjagdgesetz (LJG)
Wildschaden

Kontakt

Allgemeines Ordnungsrecht, Gesundheitsangelegenheiten, Kampfmittel, Feuerwerk, Böllerschießen, Wildschäden, Bestattungen
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 12
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung