Frank
Sellmann
Brandschutzexperte, Statik, wiederkehrende Prüfungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Gebäude besonderer Art oder Nutzung - sogenannte Sonderbauten - werden in regelmäßigen Abständen (s. § 10 Prüfverordnung) auf ihre bauliche Sicherheit überprüft. Sonderbauten sind in der Regel größere Gebäude, in denen sich eine große Anzahl von Personen aufhalten. Hierdurch besteht ein deutlich höheres Gefahrenpotential als beispielsweise bei einem Wohnhaus. Bei den wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfungen, an denen auch die städtische Brandschutzdienststelle teilnimmt, prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob das Gebäude noch nach den Vorgaben der Baugenehmigung genutzt wird. Dazu gehört auch u.a. die Kennzeichnung und Freihaltung von Rettungswegen sowie die ordnungsgemäße Instandhaltung und Prüfung der technischen Anlagen.
Mindestgebühr 2 Stunden nach der aktuellen Gebührenordnung.
Stand 2021 91,00 €
Aktuelle Berichte von staatl. anerkannten Sachverständigen über die Prüfung der technischen Anlagen gemäß §§ 1 und 2 der Prüfverordnung.
nach Terminvereinbarung
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