Veranstaltungsfestsetzung

Festsetzungen von Märkten, Messen und Ausstellungen nach Titel IV GewO

Die Veranstaltungen können nach einem Antrag als Messe, Ausstellung, Großmarkt, Wochenmarkt, Jahrmarkt, Spezialmarkt oder Volksfest festgesetzt werden.

Die Veranstalter und Beschicker eines festgesetzten Marktes erhalten durch die erteilte Festsetzung einige Marktprivilegien, wie die Befreiungen von Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Sonn- und Feiertagsgesetzes und der Gewerbeordnung u.s.w.

Für die Antragsstellung nutzen Sie bitte das hier bereitgestellte Formular. Zusätzlich zu den unter den Punkten 10 und 11 dieses Formulars aufgeführten Unterlagen fügen Sie bitte noch die Bescheinigung in Steuersachen des für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamtes bei.

Die näheren Angaben zu diesen Veranstaltungsarten können Sie aus dem Gesetzestext entnehmen:

Messe (§ 64 Gewerbeordnung)

Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Ausstellung (§ 65 Gewerbeordnung)
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung (aber unbedeutend, ob die Veranstaltung regelmäßig wiederkehrt), auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert.

Großmarkt (§ 66 Gewerbeordnung)
Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Wochenmarkt (§ 67 Gewerbeordnung)
Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet:

  • Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig;
  • Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei;
  • rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.
  • Die Wochenmärkte im Stadtgebiet Arnsberg veranstaltet die Wirtschaftsförderung Arnsberg. 

Spezialmarkt (§ 68 Abs. 1 Gewerbeordnung)
Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.

Jahrmarkt (§ 68 Abs. 2 Gewerbeordnung)
Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.

Volksfest (§ 60b Gewerbeordnung)
Ein Volksfest ist eine im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten nach Schaustellerart ausübt (steht im Vordergrund) und Waren feilbietet, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden.

Öffnungszeiten, Verkaufsoffen

Kontakt

Genehmigung & Sicherheit von Veranstaltungen, Ladenöffnungsgesetz, Wochenmärkte
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 4
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Veranstaltungen, Spielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
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Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung