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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
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Städtebaulicher Denkmalschutz

?Städtebaulicher Denkmalschutz? ist ein Teilprogramm der Städtebauförderung. Gegenstand des Städtebaulichen Denkmalschutzes sind insbesondere Historische Stadtkerne mit denkmalwerter oder baukulturell wertvoller Bausubstanz. Aber auch Maßnahmen in Gründerzeitvierteln, die als geschlossene Ensembles erhalten sind, Siedlungen der 20er und 30er Jahre mit hoher baukultureller Bedeutung, und industriell geprägte Stadtquartiere mit Industrie- und Technikdenkmalen sowie Welterbestätten und ihre Pufferzonen. Fördergegenstand im Teilprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" sind städtebauliche Gesamtmaßnamen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Mittel des städtebaulichen Denkmalschutzes allein einzelobjektbezogen eingesetzt werden. Somit gelten die Voraussetzungen wie für alle integrierten Stadterneuerungsmaßnahmen auch im Bereich des städtebaulichen Denkmalschutzes. Fördervoraussetzung ist eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB oder die Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB.