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Städtebauförderung

Damit Städte die Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund und das Land NRW die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen der Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

 

Im Rahmen der Städtebauförderung gibt es verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten:
  • Soziale Stadt
  • Stadtumbau Ost
  • Stadtumbau West
  • Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
  • Städtebaulicher Denkmalschutz
  • Kleinere Städte und Gemeinden
  • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Investitionspakt


Die Stadtverwaltung stellt einen Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg auf Gewährung einer Zuwendung für bestimmte Maßnahmen, die im Rahmen der Förderrichtlinien Stadterneuerung zuwendungsfähig sind.

Stadterneuerung Stadtumbau West

Kontakt

Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Stadtentwicklung, Stadterneuerung
Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg
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