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Pflanzenbehandlungsmittel

Pflanzenbehandlungsmittel unterscheidet man nach Einsatzbereichen u.a. in Insektizide (gegen Insekten), Fungizide (gegen Pilze), Herbizide (gegen Unkraut), Bakterizide (gegen Bakterien), Akarizide (gegen Milben) und Rodentizide (gegen Nagetiere). Den rund 2000 zugelassenen Pflanzenbehandlungsmitteln liegen ca. 300 Wirkstoffe zugrunde.

Insektizide bestehen hauptsächlich aus chlorierten Kohlenwasserstoffen, halogenierten Kohlenwasserstoffen und organischen Phosphorverbindungen. Nicht alle sind akut gefährlich, sie bilden aber eine andauernde Bedrohung und Belastung, da sie sich nur sehr langsam in der Natur abbauen, in der Nahrungskette anreichern und so zu Langzeitschäden, führen. Diese Erkenntnis führte zum Anwendungsverbot einiger Insektizide (z.B. DDT) und zur Herstellung von Insektiziden auf natürlicher Basis (z.B. aus Chrysanthemen isolierte Pyrethrum-Verbindungen) oder biologischer Schädlingsbekämpfung.

Herbizide haben u.a. Chlorate, Kupfersulfat, Calciumcyanamid, Harnstoffderivate und chlorierte Fettsäuren zur Grundlage. Ihre toxische Wirkung wurde lange unterschätzt, obschon einige von ihnen als Verunreinigung Dioxine enthalten. Sie wirken sich wie fast alle Pflanzenbehandlungsmittel negativ auf das Ökosystem aus, da Tier- und Pflanzenarten ausgerottet werden können.

Fungizide sind Bekämpfungsmittel gegen Pilzkrankheiten und Mikroorganismen in der Landwirtschaft. Wurden früher in der Regel Schwermetallsalze verwendet, nimmt man heute hauptsächlich chlorierte Kohlenwasserstoffe und organische Phosphorsäureester. Ein vergleichsweise harmloses Fungizid ist der schon lange verwendete Netzschwefel.

Ein weiteres Problem entsteht durch die zunehmende Resistenz bekämpfter „Schädlinge“ gegen die eingesetzten Mittel. Nur durch neue Wirkstoffe oder durch eine höhere Dosis kann man dann die resistenten „Schädlinge“ weiter bekämpfen.
Das Problem wird dadurch nicht gelöst, dafür gelangen noch mehr Schadstoffe in die Umwelt und letztlich in unseren Körper.
Vermeiden Sie möglichst Mittel, die Umwelt und Gesundheit schädigen können.

Beachten Sie bitte unsere nachfolgenden Hinweise zum Gewässerschutz:

  • Chemische Mittel gegen Unkräuter, Pflanzenkrankheiten und Schädlinge sollten so wenig wie möglich – gerade im Hinblick auf Umwelt- und Gewässerschutz – eingesetzt werden.
  • Störende Unkräuter und Gräser rund ums Haus oder im Garten müssen nicht in jedem Fall mit Hilfe chemischer Mittel beseitigt werden. Falls Bewuchs wirklich zu entfernen ist, z.B. in Garageneinfahrten, versuchen Sie es doch mit Hacke oder Messer statt mit chemischen Unkrautmitteln.
  • Auf befestigten Flächen lassen sich Moose hervorragend mit Wasser und einem festen Besen – oder auch mit einem Hochdruckreiniger – beseitigen. Hochdruckreiniger werden von Fachfirmen sogar tageweise ausgeliehen.

Die Anwendung von Unkrautmitteln auf befestigten, versiegelten Flächen im Hausbereich und Kleingarten ist verboten!

Chemische Unkrautmittel dürfen nicht auf Flächen angewendet werden, bei denen Regenwasser direkt in Oberflächengewässer oder die Kanalisation abgeführt wird. Denn der Wirkstoff kann dabei abgeschwemmt und so in Oberflächengewässer eingetragen werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden (nach § 40 Pflanzenschutzgesetz). Daher keine Anwendung auf geneigten Flächen oder auf befestigten, versiegelten Oberflächen (z.B. Verbundsteinpflaster, Plattenwege, Dächer, Garageneinfahrten, etc.)

So gehen Sie sicher mit Unkrautmitteln um:

  1. Vor Anwendung die Gebrauchsanweisung unbedingt lesen. Unkrautmittel, die Sie in den Vorjahren gekauft haben, können verwendet werden. Bei Fragen wenden Sie sich an den Hersteller (siehe Gebrauchsanweisung), Ihren Händler oder die Pflanzenschutz-Behörde
  2. Anwendung nur auf wachsende Unkräuter, nicht auf blankem Boden.
  3. Richtige Dosierung des Mittels. Die Dosierung, die in der Gebrauchsanweisung für jedes Produkt angegeben ist, reicht für eine gute Wirkung voll aus. Höhere Dosierungen sind nicht notwendig, sie kosten nur zusätzlich Geld und können zu Umweltbelastungen führen.
  4. Sorgsames Arbeiten beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit
    • Generell nicht in der Nähe von Abflüssen (z.B. Gullys oder Waschplätzen) arbeiten.
    • Verschütten, Spritzer etc. vermeiden.
    • Reinigen von Meßbechern oder anderen Arbeitsmitteln nicht an Abflüssen; dabei anfallendes Reinigungswasser zum Ansetzen der Spritzflüssigkeit verwenden.
  5. Restmengen vermeiden. Nur soviel Spitzflüssigkeit ansetzen, wie für die zu behandelnde Fläche tatsächlich gebraucht wird. Irrtümlich zuviel angesetzte Spritzflüssigkeit auf keinen Fall in den Abfluß gießen
  6. Sorgsame Reinigung von Spritzgeräten und Produktverpackung. Bei der Reinigung von Spritzgeräten darf das Reinigungswasser nicht in die Abflüsse, Straßenabläufe oder Gewässer gelangen. Daher ist Spülflüssigkeiten von Säuberungsmaßnahmen sammeln und mit dem Spritzgerät auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Insbesondere bei flüssigen Produkten die Flasche sorgfältig mit Wasser reinigen und die Spülflüssigkeit wie oben beschrieben verwenden oder ordnungsgemäß entsorgen. Produktverpackungen können über den Hausmüll entsorgt werden, müssen aber unbedingt restlos entleert werden.
  7. Rest ordnungsgemäß entsorgen. Auch die Entsorgung nicht mehr gebrauchter Produktreste muß nicht zum Problem werden. Fragen Sie auf der Sonderabfallannahmestelle nach.

Informieren Sie sich über umwelt- und gesundheitsschonende Möglichkeiten der  Schädlingsbekämpfung.

Pflanzenbehandlungsmittel sind Sondermüll. Privathaushalte können sie bei den Sondermüllannahmestellen abgeben.

weitere Informationen:

www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
-Kreisstelle Hochsauerland-