Aufgrund einer Netzstörung beim Provider sind die Telefonanschlüsse der Stadtverwaltung Arnsberg (einschließlich des Service-Telefons) aktuell nicht erreichbar. An der Behebung des Problems wird bereits intensiv gearbeitet.
So erreichen Sie uns weiterhin:
Die Stadt Arnsberg informiert, sobald die Störung behoben ist, und bittet um Ihr Verständnis.
Gebäude haben immer eine genehmigte Nutzung. Sofern die neue beabsichtigte Nutzung von der alten Genehmigung abweicht und/oder genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen im Bestand vorgenommen werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 62 Absatz 2 der Bauordnung erläutert.
Die Gebühr beträgt 50,00 EUR bis 5000,00 EUR
Gebäude haben immer eine genehmigte Nutzung. Sofern die neue beabsichtigte Nutzung von der alten Genehmigung abweicht und/oder genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen im Bestand vorgenommen werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 62 Absatz 2 der Bauordnung erläutert.
Die Gebühr beträgt 50,00 € bis 5000,00 €