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Nutzungsänderung

Gebäude haben immer eine genehmigte Nutzung. Sofern die neue beabsichtigte Nutzung von der alten Genehmigung abweicht und/oder genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen im Bestand vorgenommen werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 62 Absatz 2 der Bauordnung erläutert.

Die Gebühr beträgt 50,00 € bis 5000,00 €

  • Antragsformular (Bauantragsformular)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen nach Bauprüfverordnung
  • Betriebsbeschreibung
  • Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis
  • Baubeschreibung
  • Statistikbogen
  • Herstellungskosten
  • je nach Nutzungsänderung sind weitere Unterlagen erforderlich ggf. Bautechnische Nachweise, Brandschutzkonzepte, Schallschutznachweise