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Aktuelle Störung: Telefonanschlüsse nicht erreichbar

Stand: 02.07.2026

Aufgrund einer Netzstörung beim Provider sind die Telefonanschlüsse der Stadtverwaltung Arnsberg (einschließlich des Service-Telefons) aktuell nicht erreichbar. An der Behebung des Problems wird bereits intensiv gearbeitet.

So erreichen Sie uns weiterhin:

  • Per E-Mail: Die Kommunikation per E-Mail funktioniert uneingeschränkt.
  • Online-Services: Auf unserer Homepage www.arnsberg.de finden Sie alle wichtigen Kontaktadressen sowie den direkten Zugang zu unserem Service-Portal.

Die Stadt Arnsberg informiert, sobald die Störung behoben ist, und bittet um Ihr Verständnis.


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Nutzungsänderung

Gebäude haben immer eine genehmigte Nutzung. Sofern die neue beabsichtigte Nutzung von der alten Genehmigung abweicht und/oder genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen im Bestand vorgenommen werden, ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 62 Absatz 2 der Bauordnung erläutert.

Die Gebühr beträgt 50,00 € bis 5000,00 €

  • Antragsformular (Bauantragsformular)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen nach Bauprüfverordnung
  • Betriebsbeschreibung
  • Nutzflächenberechnung
  • Stellplatznachweis
  • Baubeschreibung
  • Statistikbogen
  • Herstellungskosten
  • je nach Nutzungsänderung sind weitere Unterlagen erforderlich ggf. Bautechnische Nachweise, Brandschutzkonzepte, Schallschutznachweise