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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Meldebescheinigung

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine der folgenden  Bescheinigungen aus, wenn Sie in Arnsberg mit einer Hauptwohnung gemeldet sind.

  • einfache Meldebescheinigung
  • erweitere Meldebescheinigung

Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei

  • Vorlage einer Anforderung der Bescheinigung durch die Agentur für Arbeit oder das Versorgungsamt
  • Haushalts- oder Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der Kindergeldkasse
  • Melde- oder Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke

Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

Wenn Sie persönlich im Stadtbüro nicht vorsprechen können, können Sie die Meldebescheinigung über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen.


Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen

  • einfache oder erweiterte Meldebescheinigung       9,00 Euro


 


  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Nachweis über Gebührenbefreiung


 

  • § 18 Bundesmeldegesetz

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Kontakt

Stadtbüro Backoffice
Goethestraße 16 - 18
Raum: B 2.001
Goethestraße 16 - 18
59755 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr