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Wir bitten um Ihr Verständnis.

Meldebescheinigung

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine der folgenden  Bescheinigungen aus, wenn Sie in Arnsberg mit einer Hauptwohnung gemeldet sind.

  • einfache Meldebescheinigung
  • erweitere Meldebescheinigung

Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei

  • Vorlage einer Anforderung der Bescheinigung durch die Agentur für Arbeit oder das Versorgungsamt
  • Haushalts- oder Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der Kindergeldkasse
  • Melde- oder Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke

Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

Wenn Sie persönlich im Stadtbüro nicht vorsprechen können, können Sie die Meldebescheinigung über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen.


Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen

  • einfache oder erweiterte Meldebescheinigung       9,00 Euro


 


  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Nachweis über Gebührenbefreiung


 

  • § 18 Bundesmeldegesetz

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