Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine der folgenden Bescheinigungen aus, wenn Sie in Arnsberg mit einer Hauptwohnung gemeldet sind.
Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei
Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.
Wenn Sie persönlich im Stadtbüro nicht vorsprechen können, können Sie die Meldebescheinigung über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen.
Sandra
Ante
FD-Leitung Stadtbüro + Rentenstelle
Holger
Wissig
Stadtbüro Backoffice
stadtbuero backoffice
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Stadtbüro
Backoffice
stadtbuero backoffice
Montag
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Sandra
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Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine der folgenden Bescheinigungen aus, wenn Sie in Arnsberg mit einer Hauptwohnung gemeldet sind.
Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei
Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.
Wenn Sie persönlich im Stadtbüro nicht vorsprechen können, können Sie die Meldebescheinigung über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen.
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Tag | |
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Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |