Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine der folgenden Bescheinigungen aus, wenn Sie in Arnsberg mit einer Hauptwohnung gemeldet sind.
Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei
Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.
Wenn Sie persönlich im Stadtbüro nicht vorsprechen können, können Sie die Meldebescheinigung über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen.
Sandra
Ante
FD-Leitung Stadtbüro + Rentenstelle
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
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