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Aktuelle Störung: Telefonanschlüsse nicht erreichbar

Stand: 02.07.2026

Aufgrund einer Netzstörung beim Provider sind die Telefonanschlüsse der Stadtverwaltung Arnsberg (einschließlich des Service-Telefons) aktuell nicht erreichbar. An der Behebung des Problems wird bereits intensiv gearbeitet.

So erreichen Sie uns weiterhin:

  • Per E-Mail: Die Kommunikation per E-Mail funktioniert uneingeschränkt.
  • Online-Services: Auf unserer Homepage www.arnsberg.de finden Sie alle wichtigen Kontaktadressen sowie den direkten Zugang zu unserem Service-Portal.

Die Stadt Arnsberg informiert, sobald die Störung behoben ist, und bittet um Ihr Verständnis.


mehr erfahren

Meldebescheinigung

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine der folgenden Bescheinigungen aus, wenn Sie in Arnsberg mit einer Hauptwohnung gemeldet sind.

  • einfache Meldebescheinigung
  • erweitere Meldebescheinigung

Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei

  • Vorlage einer Anforderung der Bescheinigung durch die Agentur für Arbeit oder das Versorgungsamt
  • Haushalts- oder Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei der Kindergeldkasse
  • Melde- oder Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke

Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

Wenn Sie persönlich im Stadtbüro nicht vorsprechen können, können Sie die Meldebescheinigung über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen.


 

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen

 

  • einfache oder erweiterte Meldebescheinigung   9,00 Euro

 

 


 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Nachweis über Gebührenbefreiung

 

  • § 18 Bundesmeldegesetz

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