Seit dem 01.01.2011 besteht die Verpflichtung zur Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen. Wer das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für seine Katze verletzt handelt ordnungswidrig.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer „Kastration ist Pflicht zum Schutz der Katzen"
Frau
Hufnagel
Allgemeines Ordnungsrecht, Immissionen, Landeshundegesetz
Ordnungsamt tz Corona
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
nur nach Terminvereinbarung
Seit dem 01.01.2011 besteht die Verpflichtung zur Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen. Wer das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für seine Katze verletzt handelt ordnungswidrig.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer „Kastration ist Pflicht zum Schutz der Katzen"
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.