Hecken und Gebüsche haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. So finden dort z.B. zahlreiche Insekten, Vögel und Niederwild Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten.
Aus diesem Grunde ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche, aber auch Schilf- und Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.
Das Abschneiden bezieht sich nicht auf den sogenannten Formschnitt, wohl aber auf das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken und Gehölzen.
Diese Schutzbestimmungen gelten im Außenbereich und im Innenbereich der Stadt und werden von der Unteren Landschaftsbehörde beim Hochsauerlandkreis überwacht.
Frank
Trompeter
Projekte, Verwaltungsangelegenheiten
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sowie nach Terminvereinbarung
Hecken und Gebüsche haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große Bedeutung als Lebensraum. So finden dort z.B. zahlreiche Insekten, Vögel und Niederwild Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten.
Aus diesem Grunde ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche, aber auch Schilf- und Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.
Das Abschneiden bezieht sich nicht auf den sogenannten Formschnitt, wohl aber auf das „Auf-den-Stock-Setzen“ von Hecken und Gehölzen.
Diese Schutzbestimmungen gelten im Außenbereich und im Innenbereich der Stadt und werden von der Unteren Landschaftsbehörde beim Hochsauerlandkreis überwacht.
Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Raum: A 1.007
Am Hüttengraben 31
59759
Arnsberg
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