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Heckenschnitt

Hecken und Gebüsche haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große  Bedeutung als Lebensraum. So finden dort z.B. zahlreiche Insekten, Vögel und Niederwild Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten.

Aus diesem Grunde ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche, aber auch Schilf- und Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.

Das Abschneiden bezieht sich nicht auf den sogenannten Formschnitt, wohl aber auf das „Auf-den-Stock-Setzen“ von Hecken und Gehölzen.

Diese Schutzbestimmungen gelten im Außenbereich und im Innenbereich der Stadt und werden von der Unteren Landschaftsbehörde beim Hochsauerlandkreis überwacht.

Kontakt

Projekte, Verwaltungsangelegenheiten
Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Raum: A 1.007
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung