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Hausnummernvergabe

Die Straßenbenennung/Hausnummer dient der zuverlässigen räumlichen Orientierung im Stadtgebiet und zur Auffindbarkeit der Gebäude, sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Dies ist insbesondere für Polizei und Rettungsdienste aus Gründen der Gefahrenabwehr, aber auch bei der Benutzung von Navigationssystemen sowie für die Zustelldienste zwingend erforderlich.
In der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Arnsberg Stand 25.06.2021 ist im § 10 Hausnummern die zugeteilte Anbringung der Hausnummer für jedes Gebäude geregelt.

Für ein neues Gebäude wird die Hausnummer in der Regel im Baugenehmigungsverfahren vergeben beziehungsweise nach einem gesondert gestellten Antrag festgesetzt.
In bestimmten Fällen kann es erforderlich werden, eine bereits bestehende Hausnummer zu ändern, beispielsweise:

-Straßen werden umbenannt
-Durch Neubauten stimmt die vorhandene Nummerierung nicht mehr

Hausnummer

Kontakt

Verwaltungstätigkeiten, Wohnraumstärkungsgesetz – WohnStG, wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen, Abbruch und Beseitigung

Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg

nach Terminvereinbarung