Nach der Gewerbeordnung ist die Aufnahme, Veränderung und Einstellung einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit bei der örtlichen Gewerbemeldestelle (hier: Kundencenter Wirtschaft) anzuzeigen. Die hier bekanntgegebenen Daten werden zum Zwecke der Gewerbeüberwachung in das Gewerberegister eingetragen.
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann schriftlich formlos unter Angabe von Gründen auch per E-Mail oder Fax gestellt werden. Eine Auskunft darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat.
Die Informationen aus dem Gewerberegister beschränken sich auf den Namen des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn ein rechtliches Interesse an der Auskunft besteht (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
Auskunft kann nur über Gewerbetreibende aufgrund der im Gewerberegister enthaltenen Daten erteilt werden, nicht jedoch zu Etablissementbezeichnungen, Arbeitnehmern oder Freiberuflern wie Künstler, Architekten, Steuerberater, etc. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden, da nur die Daten aufgenommen werden, die der Gewerbetreibende selbst anzeigt. Insbesondere sind bei unzureichenden Angaben (Suchkriterien) Verwechslungen nicht ausgeschlossen.
GmbHs oder auch eGbRs sind zudem im öffentlich zugänglichen Handelsregister eingetragen. Dort kann selbständig recherchiert werden.
Die Erteilung einer Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Einzelauskunft beträgt 30 EUR, sofern Ermittlungen erforderlich werden bis zu 60 EUR. Die Verwaltungsgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der gesuchte Gewerbebetrieb nicht gemeldet ist, nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Borck
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Ebbers
Gewerbean-, ab- und ummeldungen, Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Glücksspielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)
standard-teilzeit
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Nach der Gewerbeordnung ist die Aufnahme, Veränderung und Einstellung einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit bei der örtlichen Gewerbemeldestelle (hier: Kundencenter Wirtschaft) anzuzeigen. Die hier bekanntgegebenen Daten werden zum Zwecke der Gewerbeüberwachung in das Gewerberegister eingetragen.
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister kann schriftlich formlos unter Angabe von Gründen auch per E-Mail oder Fax gestellt werden. Eine Auskunft darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat.
Die Informationen aus dem Gewerberegister beschränken sich auf den Namen des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn ein rechtliches Interesse an der Auskunft besteht (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht.
Auskunft kann nur über Gewerbetreibende aufgrund der im Gewerberegister enthaltenen Daten erteilt werden, nicht jedoch zu Etablissementbezeichnungen, Arbeitnehmern oder Freiberuflern wie Künstler, Architekten, Steuerberater, etc. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden, da nur die Daten aufgenommen werden, die der Gewerbetreibende selbst anzeigt. Insbesondere sind bei unzureichenden Angaben (Suchkriterien) Verwechslungen nicht ausgeschlossen.
GmbHs oder auch eGbRs sind zudem im öffentlich zugänglichen Handelsregister eingetragen. Dort kann selbständig recherchiert werden.
Die Erteilung einer Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Einzelauskunft beträgt 30 €, sofern Ermittlungen erforderlich werden bis zu 60 €. Die Verwaltungsgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der gesuchte Gewerbebetrieb nicht gemeldet ist, nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung