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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Getrenntlebenderklärung

Die Erklärung zum dauernden Getrenntleben ist seit dem 01.01.2011 ausschließlich beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

scheidung, alleinerziehend, entlastungsbetrag, steuerklasse 2, zwei, lohnsteuerkarte, kinderfreibetrag

Kontakt

Finanzamt Arnsberg - Bürgerbüro
Rumbecker Straße 36
59821 Arnsberg