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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

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Geburt anmelden

Jede Geburt eines Kindes muss in Deutschland beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet - unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort der Eltern.
 

Geburt im Karolinen-Hospital
 

Die meisten Arnsberger Babys kommen im Karolinen-Hospital zur Welt.

Nach der Entbindung melden Sie Ihr Kind bei der Patientenaufnahme im Krankenhaus an. Wichtig ist, dass Sie die "Erklärung zur Namensführung des Kindes" (Erklärung zur Namensführung des Kindes) vollständig ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterschrieben dort abgeben. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse für mögliche Rückfragen an. Die Geburtsanzeige wird Ihnen nicht ausgehändigt, sondern vom Krankenhaus direkt an uns weitergeleitet

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind auch im Serviceportal (https://portal.arnsberg.de/) der Stadt Arnsberg anmelden. Darüber leiten Sie die notwendigen Dokumente (Ausweise / Pässe/ Aufenthaltstitel, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, ggfs. Vaterschaftsanerkennungen und gemeinsame Sorgerechtserklärung) an uns weiter.


Hausgeburt


Wird Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt bei uns anmelden. Hierzu benötigen Sie eine Bescheinigung der Hebamme oder eines Entbindungspflegers, der bei der Geburt anwesend war. Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung des Kindes einen Termin.
 

Urkunden


Die Geburtsbeurkundung ist gebührenfrei.

Ebenso werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt für:

- die Agentur für Arbeit (Familienkasse) zur Beantragung von Kindergeld
- die Kreisverwaltung zur Beantragung von Elterngeld
- die Krankenkasse zur Beantragung von Mutterschaftshilfe

Zusätzlich stellen wir Ihnen eine Urkunde für private Zwecke (Urkunde für das Stammbuch, Internationale Urkunde) gegen eine Gebühr i.H.v. 10,00 € aus.

Für jede weitere Urkunde erheben wir eine Gebühr i.H.v. jeweils 5,00 €.

1. Geburtsurkunde 10,00 €
jede weitere Urkunde   5,00 €
Internationale Urkunde 10,00 €
jede weitere internationale Urkunde

  5,00 €

Seit dem 01.04.2023 wird für die Versendung von Geburtsurkunden eine Portokostenpauschale i.H. von 1,60 € erhoben.


Ihr Kind wird automatisch bei der Meldebehörde angemeldet. Die Steueridentifikationsnummer wird Ihnen vom Finanzamt nach Hause zugeschickt.

 

 

Sternenkinder


Für Eltern von "Sternenkinder" (Fehlgeburten mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm) besteht die Möglichkeit diese Geburt beim Standesamt anzuzeigen und hierüber auf Wunsch eine Bescheinigung zu erhalten.


Wenn Sie eine solche Bescheinigung möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.


Sie haben die Möglichkeit, einen Vornamen für das Kind in die Bescheinigung eintragen zu lassen, auch wenn das Geschlecht noch nicht feststand.


Die Bescheinigung wird gebührenfrei ausgestellt.

 

Notwendige Unterlagen


In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung eines Neugeborenen:

  • Personalausweis oder Pass der Eltern
  • Geburtsurkunden, ggf. Eheurkunden

 wenn Sie nicht verheiratet sind:

  • Beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgerechtserklärung

zusätzlich bei Spätaussiedlern:

  • Bescheinigung über die Namensänderung gem. § 94 Bundesvertriebenengesetz, oder Angleichungserklärung nach Art 47 EGBGB

 

Falls wir noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen oder eine persönliche Vorsprache notwendig ist, hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Nachwuchs, Geburtenanmeldung, Geburtenbuch, Sternenkind, Fehlgeburt

Kontakt

Allgemeine Zuständigkeit Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kindschaftsrecht, Urkundenanforderung für die Buchstaben: A, St, Sch
Altes Rathaus
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59821 Arnsberg
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sowie nach Terminvereinbarung

 

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