Borck
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein.
Einer Gaststättenerlaubnis bedarf es nur, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden.Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Außerdem müssen die Betriebsräume geeignet sein.
Wird Ihre Gaststätte von einem Stellvertreter geführt, ist eine Stellvertretungserlaubnis erforderlich, die von Ihnen zu beantragen ist.
Übernehmen Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank, besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu beantragen, um den Betrieb ohne Unterbrechung fortführen zu können.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. Sie können zwischen 25,- Euro und 3.500,- Euro betragen. In der Regel belaufen sie sich auf einen Betrag zwischen 400,- Euro bis 600,- Euro.
Hinzu kommen die Gebühren für weiterhin benötigten Unterlagen und die Gebühr für die Gewerbeanmeldung.
§§ 1, 2, 4, 9 und 11 Gaststättengesetz (GastG)
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759
Arnsberg
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| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
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