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Gaststättenerlaubnis

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein.

Einer Gaststättenerlaubnis bedarf es nur, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden.Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Außerdem müssen die Betriebsräume geeignet sein. 

Wird Ihre Gaststätte von einem Stellvertreter geführt, ist eine Stellvertretungserlaubnis erforderlich, die von Ihnen zu beantragen ist.

Übernehmen Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank, besteht die Möglichkeit, eine vorläufige Gaststättenerlaubnis zu beantragen, um den Betrieb ohne Unterbrechung fortführen zu können.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. Sie können zwischen 25,- Euro und 3.500,- Euro betragen. In der Regel belaufen sie sich auf einen Betrag zwischen 400,- Euro bis 600,- Euro.

Hinzu kommen die Gebühren für weiterhin benötigten Unterlagen und die Gebühr für die Gewerbeanmeldung.

  1. behördliches Führungszeugnis i. S. d. § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG (bei Wohnsitz in Arnsberg in einem Stadtbüro zu beantragen)
  2. Gewerbezentralregisterauskunft (bei Wohnsitz in Arnsberg in einem Stadtbüro zu beantragen)
  3. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (bei einer GmbH jeweils für die GmbH und die Geschäftsführer)
  4. Kopie des Miet- bzw. Pachtvertrages
  5. Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (zu erwerben beim zuständigen Gesundheitsamt)
  6. baurechtlich genehmigter Grundrissplan aller gewerblich genutzter Räumlichkeiten inkl. Kellerräume, Abstell- und Lagerräume (einschließlich dazugehöriger Betriebsbeschreibung und ggf. die Baugenehmigung)
  7. Lageplan der Betriebsstätte
  8. Unterrichtungsnachweis gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (zu erwerben bei einer Industrie- und Handelskammer)
  9. Auszug aus dem Handelsregister (entfällt bei nicht-eingetragenen Einzelunternehmen und GbRs)

§§ 1, 2, 4, 9 und 11 Gaststättengesetz (GastG)

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Kontakt

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung