erfolgen,
in dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde
hinausgeschoben werden
Unabhängig von den zuvor aufgeführten Voraussetzungen, die grundsätzlich erfüllt werden müssen, wird über die von Ihnen schriftlich beantragte Ausnahmegenehmigung auf den Einzelfall bezogen entschieden und ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann demnach nicht daraus abgeleitet werden.
Da Sie bereits für den Erwerb von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkskörpern) der Klasse II eine Ausnahmegenehmigung benötigen, beachten Sie bitte, dass der Antrag frühzeitig beim Ordnungsamt der Stadt Arnsberg gestellt wird.
Feuerwerk der Klassen III und IV
Pyrotechnische Artikel der Klasse III werden als Mittelfeuerwerk bezeichnet und pyrotechnische Artikel der Klasse IV als Großfeuerwerk. Der Erwerb und das Abbrennen ist nur Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder §27 Sprenggesetz oder Personen mit einem Befähigungsschein nach §20 Sprenggesetz erlaubt. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich.
Weitere Informationen zum Umgang mit pyrotechnischen Artikeln erhalten Sie <<<hier>>>
Genehmigung Klasse II Feuerwerk: 80,00 Euro
Riedel
Allgemeines Ordnungsrecht, Gesundheitsangelegenheiten, Kampfmittel, Feuerwerk, Böllerschießen, Wildschäden, Bestattungen
standard-vollzeit
Montag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
erfolgen,
in dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde
hinausgeschoben werden
Unabhängig von den zuvor aufgeführten Voraussetzungen, die grundsätzlich erfüllt werden müssen, wird über die von Ihnen schriftlich beantragte Ausnahmegenehmigung auf den Einzelfall bezogen entschieden und ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann demnach nicht daraus abgeleitet werden.
Da Sie bereits für den Erwerb von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkskörpern) der Klasse II eine Ausnahmegenehmigung benötigen, beachten Sie bitte, dass der Antrag frühzeitig beim Ordnungsamt der Stadt Arnsberg gestellt wird.
Feuerwerk der Klassen III und IV
Pyrotechnische Artikel der Klasse III werden als Mittelfeuerwerk bezeichnet und pyrotechnische Artikel der Klasse IV als Großfeuerwerk. Der Erwerb und das Abbrennen ist nur Personen mit einer Erlaubnis nach §7 oder §27 Sprenggesetz oder Personen mit einem Befähigungsschein nach §20 Sprenggesetz erlaubt. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich.
Weitere Informationen zum Umgang mit pyrotechnischen Artikeln erhalten Sie <<<hier>>>
Genehmigung Klasse II Feuerwerk: 80,00 Euro
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
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