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Einbürgerungen / EU Aufenthaltsangelegenheiten/Statistik
zuwanderung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Wer Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, genießt innerhalb der EU Freizügigkeit.
Wenn Sie in Deutschland leben möchten, brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel. Sie weisen sich lediglich durch Ihren Pass bzw. durch Ihre Identitätskarte aus. Eine Freizügigkeitsbescheinigung wird nicht mehr ausgestellt.
Sie müssen sich lediglich im Stadtbüro anmelden. Dort erhalten Sie auch eine Aufenthaltsanzeige, welche für die Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung erforderlich ist.
Mehr zum Thema wer freizügigkeitsberechtigt ist, Familienangehörige, Daueraufenthaltsrecht und Arbeitsgenehmigung finden Sie hier Bundesministerium des Innern, fuer Bau und Heimat
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Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
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Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
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