Yvonne
Becker
N bis Z allgem. Ausländerangelegenheiten / Ukraine / Visa Angelegenheiten
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Julia
Dieckmann
Einbürgerung S - Z
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Margarethe
Sarp
KIM Case Management
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Heike
Feldhege
KIM-Koordination
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Kiera
Conredel
Einbürgerung H - R
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Sonja
Essers
Teamleitung Integrationsmanagement
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Stefan
Wulf
Fachdienstleitung
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Hardy
Klatt
A bis F allgem. Ausländerangelegenheiten / Ukraine / Visa Angelegenheiten
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Jürgen
Haack
Teamleitung, Verwaltung der Unterkünfte, Fachstelle für Wohnungsnotfälle, Haushaltsangelegenheiten
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Rainer
Schorlemmer
Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Kerstin
Krautstein
Asyl- und Flüchtlingsrecht A + G und U bis Z, Betreuung Fachverfahren
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Thomas
Wilmes
Asyl- und Flüchtlingsrecht H bis T
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Roland
Stephan
G bis M allgem. Ausländerangelegenheiten / Ukraine / Visa Angelegenheiten
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Beatrice
Caezza
Beratung und Betreuung
Cihad
Kaya
Sozialarbeit für Geflüchtete
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Katja
Haubold
KIM Case Management
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Ouz
Dö
Einbürgerungen A - G
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Julia
Lichtmann
KIM Case Management
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Mariia
Fuzik
Biometrische Datenaufnahme / Ausgabe Aufenthaltstitel / Verpflichtungserklärungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Wer Staatsangehöriger eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, genießt innerhalb der EU Freizügigkeit.
Wenn Sie in Deutschland leben möchten, brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel. Sie weisen sich lediglich durch Ihren Pass bzw. durch Ihre Identitätskarte aus. Eine Freizügigkeitsbescheinigung wird nicht mehr ausgestellt.
Sie müssen sich lediglich im Stadtbüro anmelden. Dort erhalten Sie auch eine Aufenthaltsanzeige, welche für die Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung erforderlich ist.
Mehr zum Thema wer freizügigkeitsberechtigt ist, Familienangehörige, Daueraufenthaltsrecht und Arbeitsgenehmigung finden Sie hier Bundesministerium des Innern, fuer Bau und Heimat