Kristin
Ricke-Reinck
Stadtentwicklung, Stadterneuerung
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Stefan
Niemand
Grundstücksgeschäfte Ankauf, Verkauf, Tausch bebauter u. unbebauter Grundbesitz
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Guido
Gerte
Verwaltungstätigkeiten, Geschäftsführung Planungsausschuss und Umlegungsausschuss
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Michaela
Röbke
Geschäftsbereichsleitung 4 und Fachdienstleitung 4.1
standard-FD-41-roebke
Montag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Frank
Nixdorf
Grundstücksgeschäfte u. Grundstücksverwaltung unbebauter Grundbesitz
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Thorsten
Götze
Allgemeine Verwaltungsaufgaben
kundenzentrum planen / bauen / umwelt
Montag
telefonische Sprechzeiten: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
persönliche Sprechzeiten: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Stefanie
Wodtke
Stadtentwicklung, Stadterneuerung
teilzeit-wodtke
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Tanja
Jürgens
Grundstücksgeschäfte u. Grundstücksverwaltung unbebauter Grundbesitz
Jan
Birkenstock
Stadtentwicklung, Stadterneuerung
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Der Fachdienst Bodenmanagement führt Grundstücksverhandlungen durch und wickelt die Grundstücksgeschäfte der Stadt Arnsberg ab. Dazu gehören insbesondere der Ankauf, der Verkauf und der Tausch von Grundstücken sowie der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen. Hinzu kommt die Verwaltung des städtischen unbebauten Grundbesitzes (Verpachtungen und Gestattungen).
Die Mietbescheinigung ist vom Vermieter auszufüllen und einzureichen.
Hier können Sie Ihren Bibliotheksausweis verlängern. - HINWEIS: Diese Leistung können Sie ausschließlich per PayPal online bezahlen.
Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister - HINWEIS: Diese Leistung können Sie ausschließlich per PayPal online bezahlen.
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister - HINWEIS: Diese Leistung können Sie ausschließlich per PayPal online bezahlen.
Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister - HINWEIS: Diese Leistung können Sie ausschließlich per PayPal online bezahlen.
Hier können Sie Ihre Eheschlie0ung online anmelden, wenn Sie in Deutschland heiraten. Bitte beachten Sie, dass für die Antragsstellung eine Anmeldung per BundID notwendig ist.
Hier können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkunden lassen. Bitte beachten Sie, dass für die Antragsstellung eine Anmeldung per BundID notwendig ist.
Hier können Sie ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Bitte beachten Sie, dass für die Antragsstellung eine Anmeldung per BundID notwendig ist.
Hier finden Sie den Antrag für die Anzeige der Beseitigung von Anlagen nach § 62 Absatz 3 Satz 3 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (Anlage I/6 zur VV Bauprüfverordnung).