Baustellenabsicherung

Bei Baustellen, die den öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Straßen oder Gehwege) tangieren ist es erforderlich, dass diese der Straßenverkehrsbehörde gemeldet werden. Die Baumaßnahme wird dann auf Ihre Genehmigung überprüft. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen werden in Form einer verkehrsrechtlichen Anordnung festgelegt.

Die entsprechende Genehmigung ist bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Arnsberg zu beantragen. Dies kann formlos bei einem der Ansprechpartner (rechte Menüleiste) erfolgen.

straßensperren, strassensperren, baustelle einrichten

Kontakt

Teamleitung Verkehr, Straßenverkehrsbehörde
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 2
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsordnungswidrigkeiten
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 1
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Straßenverkehrsbehörde
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 6
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung