Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.
Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:
- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten
fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.
Zuwanderung | Integration
- Ausländerbehörde-
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde:
Montag und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Sollte eine Vorsprache während der Öffnungszeiten nicht möglich sein, können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten einen Termin mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie die Tefonzeiten und die neue zentrale E-Mailadresse zum Einreichen von Einbürderungsunterlagen per Mail!
Telefonzeiten der Ausländerbehörde:
Montag und Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 10:00 Uhr
Hausanschrift:
Stadt Arnsberg
Ausländerbehörde
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Zentrale Fax-Nummer: 02932 201 1421
Zentrale E-Mail Adresse: auslaenderamt@arnsberg.de
Einbürgerungsunterlagen per Mail: einbuergerung@arnsberg.de
Die Ausländerbehörde im Fachdienst Zuwanderung | Integration ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Arnsberg zuständig und einen Überblick über die Einreise und Aufenthalt in Deutschland und häufig gestellte Fragen zum Aufenthalt hat das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht.
Unabhängig von diesen allgemeinen Informationen können Sie sich gerne jederzeit an die Ausländerbehörde im Fachdienst Integration | Zuwanderung wenden um allgemeine Informationen zu erhalten, oder aber aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten individuell zu besprechen.
Rainer
Schorlemmer
Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
zuwanderung-einwanderung-telefonisch
Montag
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitext
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
Zuwanderung | Integration
- Ausländerbehörde-
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde:
Montag und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Sollte eine Vorsprache während der Öffnungszeiten nicht möglich sein, können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten einen Termin mit uns vereinbaren.
Bitte beachten Sie die Tefonzeiten und die neue zentrale E-Mailadresse zum Einreichen von Einbürderungsunterlagen per Mail!
Telefonzeiten der Ausländerbehörde:
Montag und Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 10:00 Uhr
Hausanschrift:
Stadt Arnsberg
Ausländerbehörde
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Zentrale Fax-Nummer: 02932 201 1421
Zentrale E-Mail Adresse: auslaenderamt@arnsberg.de
Einbürgerungsunterlagen per Mail: einbuergerung@arnsberg.de
Die Ausländerbehörde im Fachdienst Zuwanderung | Integration ist für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten in der Stadt Arnsberg zuständig und einen Überblick über die Einreise und Aufenthalt in Deutschland und häufig gestellte Fragen zum Aufenthalt hat das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat veröffentlicht.
Unabhängig von diesen allgemeinen Informationen können Sie sich gerne jederzeit an die Ausländerbehörde im Fachdienst Integration | Zuwanderung wenden um allgemeine Informationen zu erhalten, oder aber aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten individuell zu besprechen.
Tag | |
---|---|
Montag: | 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Dienstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Donnerstag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr |
Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.
Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.
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