Asylbewerber

Asyl ist in der Bundesrepublik Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht, das Schutz vor Gewalt, Krieg und Terror ermöglicht.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist unter anderem für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig und Außenstellen des BAMF befinden sich im gesamten Bundesgebiet.

Ihr Asylgesuch können Sie bei der Einreise gegenüber der Grenzbehörde äußern.

Im Inland ist dieses z. B. gegenüber der Polizei, einer Ausländerbehörde oder bei einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) möglich.

Die für Nordrhein-Westfalen zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung befindet sich in Bochum und ist wie folgt zu erreichen:

Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW

Gersteinring 50 a

44791 Bochum

Tel: 02931 826600






Kontakt

Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag:09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:09.00 - 12.00 Uhr

Telefonzeiten

Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr

Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr

Asyl- und Flüchtlingsrecht K bis T
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag:09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:09.00 - 12.00 Uhr

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