Asyl ist in der Bundesrepublik Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht, das Schutz vor Gewalt, Krieg und Terror ermöglicht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist unter anderem für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig und Außenstellen des BAMF befinden sich im gesamten Bundesgebiet.
Ihr Asylgesuch können Sie bei der Einreise gegenüber der Grenzbehörde äußern.
Im Inland ist dieses z. B. gegenüber der Polizei, einer Ausländerbehörde oder bei einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) möglich.
Die für Nordrhein-Westfalen zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung befindet sich in Bochum und ist wie folgt zu erreichen:
Landeserstaufnahmeeinrichtung NRWGersteinring 50 a
44791 Bochum
Tel: 02931 826600
Rainer
Schorlemmer
Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
zuwanderung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Thomas
Wilmes
Asyl- und Flüchtlingsrecht K bis T
zuwanderung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Asyl ist in der Bundesrepublik Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht, das Schutz vor Gewalt, Krieg und Terror ermöglicht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist unter anderem für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig und Außenstellen des BAMF befinden sich im gesamten Bundesgebiet.
Ihr Asylgesuch können Sie bei der Einreise gegenüber der Grenzbehörde äußern.
Im Inland ist dieses z. B. gegenüber der Polizei, einer Ausländerbehörde oder bei einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) möglich.
Die für Nordrhein-Westfalen zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung befindet sich in Bochum und ist wie folgt zu erreichen:
Landeserstaufnahmeeinrichtung NRWGersteinring 50 a
44791 Bochum
Tel: 02931 826600
Tag | |
---|---|
Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Tag | |
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Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
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Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
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