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Asylbewerber

Asyl ist in der Bundesrepublik Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht, das Schutz vor Gewalt, Krieg und Terror ermöglicht.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist unter anderem für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig und Außenstellen des BAMF befinden sich im gesamten Bundesgebiet.

Ihr Asylgesuch können Sie bei der Einreise gegenüber der Grenzbehörde äußern.

Im Inland ist dieses z. B. gegenüber der Polizei, einer Ausländerbehörde oder bei einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) möglich.

Die für Nordrhein-Westfalen zuständige Landeserstaufnahmeeinrichtung befindet sich in Bochum und ist wie folgt zu erreichen:

Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW

Gersteinring 50 a

44791 Bochum

Tel: 02931 826600






Kontakt

Teamleitung Ausländerbehörde Asyl- und Flüchtlingsrecht C bis J
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.

Asyl- und Flüchtlingsrecht K bis T
Nebenstelle Am Hüttengraben 29
Am Hüttengraben 29
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Donnerstag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Freitag:8.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Bei den Öffnungszeiten handelt es sich um Telefonsprechzeiten, während denen ein Termin vereinbart werden kann.

Sämtliche Dienstleistungen der Ausländerbehörde erhalten Sie nur nach vorheriger Terminabsprache.