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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Abmeldung

Meldepflicht

Eine Abmeldung in Arnsberg ist nur noch dann erforderlich, wenn der Wegzug in das Ausland erfolgt oder ein Nebenwohnsitz abgemeldet werden soll. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes. Sie informiert uns über Ihren Zuzug dort.

Meldeschein

Wenn Sie sich persönlich in einem unserer Stadtbüros abmelden, füllen wir den Meldeschein im Stadtbüro für Sie aus.




Wichtige Änderungen ab 01.11.2015

Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine Übersicht über alle wesentlichen Änderungen erhalten Sie hier.


Meldefrist

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei einem unserer Stadtbüros abmelden. Sie können sich frühestens eine Woche vor dem Auszug abmelden.

Abmeldung einer Nebenwohnung

Die Nebenwohnung können Sie nur noch bei der Meldebehörde abmelden, die für die alleinige Wohnung, bzw. die Hauptwohnung zuständig ist.

Anschrift im Ausland

Wenn Sie ins Ausland ziehen, können Sie uns Ihre Auslandsadresse hinterlassen. Sie wird im Melderegister gespeichert und wir können z.B. bei  Wahlen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.


gebührenfrei

  • Ausweis, Pass, Aufenthaltstitel, evtl. Familienbuch aller abzumeldenden Personen


Zusätzlich bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht und
  • vollständig ausgefüllter Meldeschein
abmeldung, wegzug, fortzug, meldeangelegenheiten