Aufgrund einer Netzstörung beim Provider sind die Telefonanschlüsse der Stadtverwaltung Arnsberg (einschließlich des Service-Telefons) aktuell nicht erreichbar. An der Behebung des Problems wird bereits intensiv gearbeitet.
So erreichen Sie uns weiterhin:
Die Stadt Arnsberg informiert, sobald die Störung behoben ist, und bittet um Ihr Verständnis.
Abmeldung eines Wohnsitzes
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und
dauerhaft ins Ausland verziehen,
ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder
einen Arnsberger Nebenwohnsitz aufgeben.
Für Ihre Abmeldung ist ein Termin in einem unserer Stadtbüros erforderlich:
Eine vorzeitige Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden.
Wenn die Familie (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) gemeinsam ausgezogen ist, genügt es, wenn ein Ehepartner oder Elternteil persönlich vorspricht. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden.
Zusätzlich bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
gebührenfrei
Stadtbüro -
Arnsberg und Neheim
Abmeldung eines Wohnsitzes
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und
dauerhaft ins Ausland verziehen,
ihre bisherige Wohnung aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen oder
einen Arnsberger Nebenwohnsitz aufgeben.
Für Ihre Abmeldung ist ein Termin in einem unserer Stadtbüros erforderlich:
Eine vorzeitige Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben. Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden.
Wenn die Familie (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) gemeinsam ausgezogen ist, genügt es, wenn ein Ehepartner oder Elternteil persönlich vorspricht. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden.
gebührenfrei
Zusätzlich bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person: