X

Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Winterdienstgebühren

Dazu schauen Sie bitte in das Straßenreinigungs- bzw. Winterdienstverzeichnis der Straßenreinigungssatzung.

 

In den Straßen, die der Gebührenstufe 1 zugeordnet sind, wird der Winterdienst im Rahmen der Streupläne unter Berücksichtigung zeitlicher, personeller, technischer und wirtschaftlicher Kapazitäten grundsätzlich vorrangig ausgeführt. Die Gebührenstufe 2 umfasst die Straßen, in denen der Winterdienst nach Abschluss des Winterdienstes in den Straßen der Gebührenstufe 1 oder bei extremen Witterungsverhältnissen oder besonderen Erfordernissen durchgeführt wird.

Ja. Es besteht in einem milden Winter kein Anspruch auf Gebührenermäßigung. Die eingesparten Kosten fließen in die Gebührenkalkulation des nächsten Jahres ein und führen so zu niedrigeren Gebührensätzen.