Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW in Arnsberg

Die Ausführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvG) obliegt den Ländern. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW) stellt das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Arnsberg eine Gesamtförderung in Höhe von 3.602.452,77 € zur Verfügung. Ziel dieser Mittel ist die Förderung von Investitionen zum Ausgleich unterschiedlicherWirtschaftskraft im Bundesgebiet.Die Förderung wird für Maßnahmen mit Schwerpunkt Infrastruktur und Bildung gewährt.

Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Arnsberg (Stand 14.12.2021)