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Kriterien zur Veröffentlichung von Veranstaltungen

Welche Veranstaltungen können im Veranstaltungskalender veröffentlicht werden?

Der Veranstaltungskalender der Stadt Arnsberg soll Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Interessierten einen Überblick über interessante Aktivitäten und Angebote vor Ort geben. Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Organisationen und Einrichtungen können Veranstaltungen zur Veröffentlichung einreichen.

Damit eine Veranstaltung aufgenommen werden kann, muss sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Veranstaltung findet vor Ort im Stadtgebiet Arnsberg statt und hat einen lokalen Bezug.
  • Sie gehört zum Bereich Kultur, Kunst, Sport oder Bildung.
  • Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Einzelveranstaltung, zum Beispiel einen Workshop, ein Seminar, einen Vortrag, ein Konzert, eine Aufführung oder ein Turnier.

Politische Veranstaltungen, parteipolitische Termine sowie Veranstaltungen mit überwiegend politischem Charakter werden im Veranstaltungskalender aus Neutralitätsgründen nicht veröffentlicht.

Auch kommerzielle Veranstaltungen können grundsätzlich aufgenommen werden, sofern sie die genannten Kriterien erfüllen und einen Bezug zum örtlichen Veranstaltungsangebot haben. Reine Werbe- oder Verkaufsveranstaltungen werden jedoch nicht veröffentlicht.

Hinweis:

Alle eingereichten Veranstaltungen werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die Redaktion behält sich vor, Einträge zu kürzen, redaktionell anzupassen oder nicht zu veröffentlichen, wenn sie die genannten Kriterien nicht erfüllen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.