Im Zuge der Baumaßnahme „Ausbau Hüsten" werden die Straßen Möthe (von „Alt-Hüsten“ bis „Stolte-Ley“), Petriweg und Müscheder Weg (von „Stolte-Ley“ bis „Am Freigericht“) umfassend erneuert. Dabei arbeiten mehrere städtische Stellen und Versorgungsunternehmen Hand in Hand:
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in zwei Bauphasen.
Bauarbeiten beginnen in der Straße „Möthe“
Die Bauarbeiten im Petriweg sind weit vorangeschritten. Damit kann mit der zweiten Bauphase in der Straße „Möthe“ bereits ab Mittwoch, den 12.11.2025, begonnen werden. Im ersten Schritt dieser Bauphase finden die Arbeiten für den Kanalbau statt. Zunächst werden im Abschnitt „Möthe 14“ bis „Möthe 32“ die Kanalhausanschlussleitungen erneuert.
Der betroffene Straßenabschnitt der „Möthe“ wird zwischen den Einmündungen „Alt Hüsten“ und „Stolte Ley“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr soll von einer Seite aus bis zum Baustellenbereich möglichst aufrechterhalten bleiben.
Das Klinikum ist während der zweiten Bauphase weiterhin über die jetzige Zuwegung der Straßen „Heinrich-Lübke-Straße“, „Am Freigericht“, „Müscheder Weg“ und „Wicheler Weg“ erreichbar.
Im Zuge der Bauarbeiten kommt es zu Einschränkungen im Busverkehr. Bitte beachten Sie die Mitteilungen der RLG: www.rlg-online.de/fahrt-planen/verkehrsmeldungen/
Die Stadt Arnsberg bittet die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um Verständnis für mögliche Einschränkungen, die durch die Bauarbeiten entstehen können.
Straße
Laura Bienstein
Stadt Arnsberg
Tel.: 02932 201 3421
E-Mail: l.bienstein@arnsberg.de
Kanal
Felix Krey
Stadtwerke Arnsberg
Tel.: 02932/201-3493
E-Mail: f.krey@stadtwerke-arnsberg.de
Wasserversorgung
Philipp Hegener
Stadtwerke Arnsberg
Tel.: 02932/201-3218
E-Mail: p.hegener@stadtwerke-arnsberg.de
Baubeginn: 22. September 2025
Bauende: voraussichtlich Ende 2026
Im verkehrsberuhigten Bereich sind Zufußgehende und Fahrzeuge gleichberechtigt!
Fußgänger:innen dürfen den gesamten Bereich nutzen und Kinder dürfen hier spielen.
Fahrzeuge müssen, wenn nötig warten und dürfen maximal mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Parken ist hier nur auf besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt. Halten zum Be-/Entladen oder zum Ein-/Aussteigen ist erlaubt, wenn niemand behindert wird.