Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist das rechtlich stärkste Instrument, um privat und ohne Einbindung von außen seine Angelegenheiten für alle Lebensbereiche einschließlich Gesundheitsbelange zu regeln.
In einer Vorsorgevollmacht "sorge" ich für den Fall vor, dass ich aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung meine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Eine Vorsorgevollmacht kann ich nur erteilen, solange ich geschäftsfähig bin und die Tragweite des Inhaltes einer Vollmacht verstehe.
In einer Vorsorgevollmacht benenne ich eine Person meines Vertrauens, die im Falle, dass ich selbst meine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, dieses aufgrund der ausgestellten Vollmacht übernimmt.
Eine Vollmacht sollte auf meine eigene Person und meine Lebensbereiche zugeschnitten sein:
Vermögenssorge
Umgang mit Behörden
Gesundheitsfürsorge
Rentenangelegenheiten
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Öffnen von Post
Wohnungsangelegenheiten etc.
Eine Vorsorgevollmacht kann in der Betreuungsstelle der Stadt Arnsberg beglaubigt werden. Es wird nur beglaubigt, dass derjenige, der die Vollmacht ausgestellt hat (Vollmachtgeber), eigenhändig seine Unterschrift geleistet hat. Über den Inhalt der Vorsorgevollmacht wird nichts gesagt. Durch eine Beglaubigung der Unterschrift soll das Rechtsinstrument der Vorsorgevollmacht gestärkt werden.
Beglaubigung
Ihre eigenhändige Unterschrift unter ihrer Vorsorgevollmacht kann von der Betreuungsstelle beglaubigt werden. Dieses stärkt die Dokumente im alltäglichen Rechtsverkehr.
Vereinbaren Sie einen Termin mit der Betreuungsstelle. Füllen Sie Ihre Vorsorgevollmacht mit Ihren persönlichen Daten und den Daten des Vollmachtnehmers/der Vollmachtnehmer aus. Lassen Sie die Vorsorgevollmacht vom Vollmachtnehmer/von den Vollmachtnehmern unterschreiben. Ihre Unterschrift leisten Sie erst in der Betreuungsstelle (Beglaubigung). Bringen Sie Ihren gültigen Ausweis/Reisepass sowie 10 Euro Gebühr zur Beglaubigung mit.
Alternativ zum nachfolgenden Link können wir Ihnen, nach telefonischer Rücksprache, unser Vorsorgeheft zuschicken.
In dem Heft finden Sie einen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungs- und eine Patientenverfügung sowie Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen.