außergewöhnliche Ereignisse außergewöhnlichen Einsatz erfordern. Und da hatten wir wahrlich in den letzten 5 Jahren genug Krisen: Hochwasser, Corona, Ukraine- Krieg, Energie-Krise, Cyber-Angriff, um nur die großen Anlässe zu nennen. Ich bin stolz darauf, Bürgermeister einer Stadt zu sein, deren Bürger:innen
Jahr 2022 sind außergewöhnliche Belastungen durch die COVID-19 Pandemie und den Krieg in der Ukraine entstanden. Diese Belastungen werden im Jahresabschluss 2022 neutralisiert. Hierzu sieht das NKF- COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) vor, dass die Haushaltsbelastung als außerordentlicher Er- trag
der Beschlussfähigkeit 2. Äußerungen zur Niederschrift über die letzte Ratssitzung vom 09.12.2021 3. Ukraine-Krieg 3.1 Bericht zur Flüchtlingssituation 3.2 Drucksache-Nr. 42/2022 Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Stadt Arnsberg 4. Personelle Änderungen - 2 - 4.1 Personelle Änderungen in städtischen [...] NRW hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Arnsberg 15. Resolution der AfD-Fraktion vom 07.03.2022 zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine 16. Fraktionsanträge 16.1 Aufwertung des Bereichs Neheimer Markt -Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2022- 16.2 Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
der ordnungsgemäß erfolgten Ein- ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Äußerungen zur Niederschrift über die letzte Ratssitzung vom 24.03.2022 3. Ukraine-Krieg - Auswirkungen auf die Stadt Arnsberg -Mündlicher Bericht des Bürgermeisters- 4. Drucksache-Nr. 62/2022 Aufnahme des Sparkassenzweckverbandes
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.