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Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Oeventrop - Auftrag zur bauplanungsrechtlichen Prüfung durch den Bürgermeister

Aktuell prüft die Bezirksregierung Arnsberg Standorte im Stadtgebiet Arnsberg zur Einrichtung einer ZUE. Bezüglich der Planungen der Bezirksregierung, eine ZUE am Standort in Oeventrop am "Alten Kloster" zu errichten, hat Bürgermeister Ralf Paul Bittner um kurzfristige Klärung einer baurechtlichen Planungsfrage gebeten.

Wie im beigefügten Luftbild ersichtlich, liegt die fragliche Liegenschaft unmittelbar angrenzend an zwei Wohngebieten in Oeventrop, Am Klosterberg in westlicher Richtung und in östlicher Richtung an die Eggesiedlung.

Eine ZUE stellt nach erster Einschätzung keine "Wohnnutzung" in rechtlicher Hinsicht dar. In Abgrenzung zur "hinreichenden Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises" - wie sie regelmäßig bei einer kommunalen Flüchtlingseinrichtung gegeben ist -,
muss eine ZUE aufgrund ihres Aufbaus und ihres Charakters als eine "soziale Einrichtung" gewertet werden.
Eine derartige "soziale Einrichtung" ist nicht generell sondern nur als Ausnahme in einem reinen Wohngebiet bauplanungsrechtlich zulässig.

Wenn diese oben genannte Rechtsauffassung bestand hat, erfolgt eine Abwägung zwischen der Bewertung der nachbarlichen Interessen, bodenrechtlich beachtlichem "Störpotential", und der Schaffung von Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünften.

Es ist gegebenenfalls darauf abzustellen, ob eine solche Nutzung als Unterkunft typischerweise mit Auswirkungen auf die nähere Umgebung verbunden ist, die generell geeignet ist, ein der Zweckbestimmung der beiden angrenzenden Baugebiete zuwiderlaufendes Störpotential zu entfalten.

Das würde in der Rechtsprechung bei "kleinen Einrichtungen" für etwa 25 Personen verneint, kann aber bei mehr als 350 bis 400 Unterzubringenden durchaus nachvollziehbar zu einer anderen Bewertung führen - respektive müsste gegebenenfalls sogar dazu führen.

Diese Prüfung zur baurechtlichen Planungsfrage erfolgt auf persönlichen Wunsch des Bürgermeisters aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit und vor allem aufgrund des hohen Interesses der Bürgerschaft mit absoluter Priorität, um für Handlungssicherheit aller Beteiligten zu sorgen.

 

Foto: Luftbild der Stadt Arnsberg

Stadt Arnsberg - (2023)

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