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Förderanträge für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen noch bis 31. März möglich

Alle gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen haben noch bis zum 31. März dieses Jahres die Möglichkeit, einen Antrag auf Pauschalförderung bei den Krankenkassen zu stellen. Darauf weist die Selbsthilfekontaktstelle Hochsauerland in Arnsberg hin. Die Anträge für Selbsthilfegruppen des Hochsauerlandkreises sind in diesem Jahr zu richten an die Knappschaft, Anja Hohmann, Westerholter Weg 84, 45657 Recklinghausen.

Anträge an die Knappschaft

Bei der Antragstellung bitten die Krankenkassen/Krankenkassenverbände zu beachten, dass es ab 2026 ein neues, überarbeitetes Antragsformular sowie einige Änderungen bei den Förderrichtlinien gibt.

Überarbteitetes Antragsformular

Aktuelle Informationen sowie ein Download der Antragsformulare für die kassenartenübergreifende (Pauschalförderung) sowie auch die kassenindividuelle (Projektförderung) Selbsthilfeförderung sind im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de möglich. Auskunft erteilt auch die Selbsthilfekontaktstelle Hochsauerland, Tel: 02932 201-2270, Mail: selbsthilfe@​arnsberg.de.