Die Stadt Arnsberg informiert darüber, dass der Geologische Dienst NRW (GD NRW) in Krefeld, ein Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW, aktuell auf dem Gebiet der Stadt Arnsberg Arbeiten für bodenkundliche Landesaufnahmen durchführt, die der forstlichen Standorterkundung dienen. Diese erfolgen im Sinne des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387).
Forstliche Standorterkundung
Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind im Rahmen des § 6 des Geologiedatengesetzes befugt, zum Zweck der staatlichen geologischen Landesaufnahme für das Land NordrheinWestfalen Grundstücke zu betreten und die erforderlichen geologischen Untersuchungen durchzuführen. Ebenso steht den Beauftragten der Zutritt zu allen Standorten geologischer Untersuchungen, insbesondere zu Anlagen und Einrichtungen für Bohrungen sowie zu Steinbrüchen, Kiesgruben und sonstigen der Nutzung des geologischen Untergrundes dienenden Betrieben offen. Darüber hinaus finden sich weitere Regelungen zum Betreten von Grundstücken im Landesforstgesetz NRW (LFoG § 60) und im Landesnaturschutzgesetz NRW(LNatSchG NRW §§ 57 und 73). Die Beauftragten des GD NRW legitimieren sich durch Dienstausweise oder Begleitschreiben.
Dienstausweise oder Begleitschreiben
Diese regionalen Untersuchungen dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und des Untergrundes. Die Ergebnisse der Aufnahme werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Sie sind wichtige Unterlagen für viele Aufgaben, z. B. in der Land- und Forstwirtschaft (Bodennutzung, Bodenverbesserung, Erosionsschutz, Holzartenwahl), im Bauwesen, bei der Planung und Landespflege (Landesplanung, Bauleitplanung, Naturschutz), im Landeskulturbau und in der Wasserwirtschaft (ent- und bewässerungsbedürftige Flächen) sowie für die wissenschaftliche Forschung und den naturkundlichen Unterricht.
Wissenschaftliche Forschung
Im Rahmen der Kartierungen sind kleine Handbohrungen notwendig, stellenweise auch Aufgrabungen zur Entnahme von Bodenproben. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die Beauftragten des GD NRW werden auf die landwirtschaftlichen Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke weitgehend Rücksicht nehmen. Die Stadt Arnsberg bitte um Verständnis und darum, die Beauftragten des GD NRW bei ihren Aufgaben zu unterstützen.