Wohnungsgeberbestätigung

Bescheinigung durch den Wohnungsgeber wieder Pflicht


Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Seit diesem Datum ist auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt.

Bitte legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung bei Ihrer An- und Ummeldung vor. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie sich aus einer Wohnung im Inland abmelden und keine neue Wohnung im Inland beziehen, muss der Wohnungsgeber Auszug schriftlich bestätigen.

Der Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung ist bundeseinheitlich vorgeschrieben. Sie muß den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.

Sie finden ein Muster auf dieser Seite.

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb zwei Wochen nach Einzug an den Meldepflichtigen auszuhändigen.



Was ist eine Wohnung?


Wohnung im Sinne des BMG ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.



Wer ist Wohnungsgeber?

Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung (Wohnraum) zur Verfügung stellt. Das sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Hausverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter die untervermieten.

§§ 19, 23 BMG

wohnbescheinigung, wohnungsgeberbescheinigung vermieter

Kontakt

Altes Rathaus
Raum: Erdgeschoss
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen
Marktstraße 3 (Ludgeripassage)
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:geschlossen
Dienstag:geschlossen
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:geschlossen
Freitag:geschlossen
Samstag:geschlossen

>>> Online-Termin vereinbaren

Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Stadtbüro Neheim
Lange Wende 6a
59755 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag:8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Mittwoch:nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag:nach vorheriger Terminvereinbarung
Stadtbüro Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen
Kirchstraße 47
59823 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:geschlossen
Dienstag:geschlossen
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:geschlossen
Freitag:geschlossen
Samstag:geschlossen

>>> Online-Termin vereinbaren

Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird  zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.

Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend  schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis