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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Wohnungsgeberbestätigung

Bescheinigung durch den Wohnungsgeber


Bitte legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung bei Ihrer An- und Ummeldung vor. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie sich aus einer Wohnung im Inland abmelden und keine neue Wohnung im Inland beziehen, muss der Wohnungsgeber Auszug schriftlich bestätigen.

Der Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung ist bundeseinheitlich vorgeschrieben. Sie muß den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.

Sie finden ein Muster auf dieser Seite.

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb zwei Wochen nach Einzug an den Meldepflichtigen auszuhändigen.

 

 


 

 


Was ist eine Wohnung?


Wohnung im Sinne des BMG ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

 

 


 

 


Wer ist Wohnungsgeber?

Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung (Wohnraum) zur Verfügung stellt. Das sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Hausverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter die untervermieten.
 

§§ 19, 23 BMG

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