Aufgrund einer Netzstörung beim Provider sind die Telefonanschlüsse der Stadtverwaltung Arnsberg (einschließlich des Service-Telefons) aktuell nicht erreichbar. An der Behebung des Problems wird bereits intensiv gearbeitet.
So erreichen Sie uns weiterhin:
Die Stadt Arnsberg informiert, sobald die Störung behoben ist, und bittet um Ihr Verständnis.
Stadtbüro -
Arnsberg und Neheim
Ihr Recht auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten
an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
Sie erhalten wenige Tage nach Antragstellung eine schriftliche Bestätigung mit der Post.
Ihr Recht auf Einrichtung einer Auskunftssperre
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im Falle einer Sie betreffenden Auskunftserteilung Ihnen oder einer anderen Person, insbesondere einem Familienangehörigen, Lebensgefahr oder andere schwerwiegende Gefahren drohen, können Sie bei Ihrer Meldebehörde kostenfrei die Einrichtung einer Auskunftssperre beantragen.