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Aktuelle Störung: Telefonanschlüsse nicht erreichbar

Stand: 03.07.2026

Aufgrund einer Netzstörung beim Provider sind die Telefonanschlüsse der Stadtverwaltung Arnsberg (einschließlich des Service-Telefons) aktuell nicht erreichbar. An der Behebung des Problems wird bereits intensiv gearbeitet.

So erreichen Sie uns weiterhin:

  • Per E-Mail: Die Kommunikation per E-Mail funktioniert uneingeschränkt.
  • Online-Services: Auf unserer Homepage www.arnsberg.de finden Sie alle wichtigen Kontaktadressen sowie den direkten Zugang zu unserem Service-Portal.

Die Stadt Arnsberg informiert, sobald die Störung behoben ist, und bittet um Ihr Verständnis.


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Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz

Ihr Recht auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten
 

an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

  • an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • an Adressbuchverlage

Sie erhalten wenige Tage nach Antragstellung eine schriftliche Bestätigung mit der Post.

Ihr Recht auf Einrichtung einer Auskunftssperre

Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im Falle einer Sie betreffenden Auskunftserteilung Ihnen oder einer anderen Person, insbesondere einem Familienangehörigen, Lebensgefahr oder andere schwerwiegende Gefahren drohen, können Sie bei Ihrer Meldebehörde kostenfrei die Einrichtung einer Auskunftssperre beantragen.