Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Schöffinnen / Schöffen - Jugendschöffinnen / Jugendschöffen

Die Bewerbungsfrist für die Wahlperiode 2024 - 2028 ist abgelaufen!

Die Vorschlagslisten der Stadt Arnsberg wurden vom Rat / Jugendhilfeausschuss beschlossen und an das Amtsgericht abgegeben. Dort tagt im letzten Quartal dieses Jahres der sogenannte Schöffenwahlausschuss und wählt aus den Listen die notwendige Anzahl an SchöffInnen und Hilfs-SchöffInnen.

Die ausgewählten Personen erhalten in der Regel eine entsprechende Benachrichtigung!

Personen die eine solche Benachrichtigung nicht erhalten, sind dann auch nicht ausgewählt worden.

 

Wahlperiode 2029 - 2033

Die Stadt Arnsberg sucht daher erst wieder im Jahr 2028 Frauen, Männer, Diverse, die in der Wahlperiode 2029 - 2033 in der Funktion als Schöff:innen / Jugendschöff:innen  als Vertreter:innen  des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen / Jugendstrafsachen mitwirken möchten.

Folgende Mindestvoraussetzung müssen dazu erfüllt sein: 

Sie müssen

- in der Stadt Arnsberg wohnen,

- zu Beginn der Wahlperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt

- und Deutsche sein.

Wer sich als Jugenschöffin/Jugenschöffe bewirbt, sollte erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Anhaltspunkte für eine solche Qualifikation ergeben sich aus beruflicher Tätigkeit, aber auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen von privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.

Nähere Informationen zum Amt einer Schöffin / eines Schöffen, bzw. einer Jugendschöffin / eines Jugendschöffen und den weiteren Voraussetzungen erhalten Sie auf der Internetseite des

Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. - Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) -  http://www.schoeffen.de/ ,

bei der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. -

http://www.schoeffen-nrw.de/ ,

oder des Justizministeriums NRW http://www.justiz.nrw.de/

 

 

Logo zur Schöffenwahl 2023
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Bewerbungsformular - vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben

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Freitag:08:30 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

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