Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Jugendschöffinnen / Jugendschöffen

Wahlperiode 2024 - 2028

Die Stadt Arnsberg sucht weiterhin Frauen, Männer, Diverse die in der Wahlperiode 2024 - 2029 in der Funktion als Jugendschöff:Innen  als Vertreter:innen  des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen mitwirken möchten.

Folgende Mindestvoraussetzung müssen dazu erfüllt sein: 

Sie müssen

- in der Stadt Arnsberg wohnen,

- zu Beginn der Wahlperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt

- und Deutsche sein.

Wer sich als Jugenschöffin/Jgenschöffe bewirbt, sollte erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Anhaltspunkte für eine solche Qualifikation ergeben sich aus beruflicher Tätigkeit, aber auch aus ehrenamtlicher Tätigkeit im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich sowie im Rahmen von privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.

Aus der vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Arnsberg zu beschließenden Vorschlagsliste wird dann die benötigte Anzahl an Personen ausgewählt.

Nähere Informationen zum Amt einer Jugendschöffin, bzw. eines Jugendschöffen und den weiteren Voraussetzungen erhalten Sie auf der Internetseite

des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. - Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) -  http://www.schoeffen.de/ ,

bei der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. -

http://www.schoeffen-nrw.de/ ,

oder des Justizministerium NRW http://www.justiz.nrw.de/

Bitte richten Sie ihre Bewerbung bis zum 31. März 2023 an das Jugendamt der Stadt Arnsberg.

 

Logo zur Schöffenwahl 2023
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Bewerbungsformular - vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben

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Kontakt

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Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
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sowie nach Terminvereinbarung