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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
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Sexsteuer

Die Sexsteuer (Steuer auf Vergnügungen sexueller Art) ist eine örtliche Aufwandsteuer.
Die Steuer wird von der Kommune erhoben und die Einnahmen fließen ausschließlich ihr zu.

 

Der Besteuerung unterliegen die im Stadtgebiet der Stadt Arnsberg veranstalteten Vergnügungen sexueller Art (Veranstaltungen).

Dazu zählen z. B.
 

  • Striptease, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art;
  • Veranstaltungen, bei denen - unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe - Filme vorgeführt werden, die nicht gemäß § 14 Abs. 2 oder 7 des Jugendschutzgesetzes vom 23.07.2002 gekennzeichnet sind;
  • die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
  • das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der vorgenannten Einrichtungen z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen
  • Sex- und Erotikmessen


Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter).

Die Steuer wird nach der Größe der Veranstaltungsfläche bzw. bei sexuellen Handlungen außerhalb von Einrichtungen unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen für jede/n Prostituierte/n in Höhe von 6,00 Euro/Veranstaltungstag erhoben.

Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn beim Fachdienst Steuerwesen der Stadt Arnsberg anzumelden. Bei Dauerveranstaltungen ist eine einmalige Anmeldung ausreichend.

Entsprechende Formulare zur Anmeldung finden Sie am Ende des Artikels.

Weitere Einzelheiten können der Sexsteuersatzung entnommen werden.
 

Zustellvollmacht
Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Sexsteuer ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Steuerberater) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prostituierte, Bordell, Steuer auf Vergnügungen sexueller Art
Steuer auf Vergnügungen sexueller Art

Kontakt

Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
Hellefelder Straße 8
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung