Bewohnerparkausweise
Einen Bewohnerparkausweis können Sie über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen, wenn Sie Bewohner einer Straße sind, die parkausweispflichtig ist und das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist bzw. von Ihnen nachweislich überwiegend genutzt wird. Sie müssen als Bewohner für die betreffende Straße gemeldet und tatsächlich dort wohnhaft sein.
Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Hierdurch haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz innerhalb der Bewohnerparkzone. Sie erwerben lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, welcher gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern die betreffende Stellmöglichkeit nutzen darf.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und der notwendigen Unterlagen (siehe unten) + erfolgtem Geldeingang wird der Bewohnerparkausweis per Post zugeschickt.
Weitere Informationen zum Parkraumkonzept der Neheimer Innenstadt erhalten sie hier.
Gegen Aufpreis erhalten Sie in den Stadtbüros passende Plastikhüllen für den Anwohnerparkausweis.
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Dauer-Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone werden nur an Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.
Handwerkerparkausweis
Handwerksbetriebe können für ihr Werkstatt-/Servicefahrzeug Dauer-Ausnahmegenehmigungen erhalten, die sie berechtigen, z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder innerhalb von Zonen mit Parkscheibenregelung, ohne Benutzung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung, zu parken. In den Handwerkerparkausweis können mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden, wobei jeweils das Fahrzeug parkberechtigt ist, in welchem die Ausweiskarte ausliegt. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.
Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.
Bewohnerparkausweis
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Handwerkerparkausweis
Bewohnerparkausweis
Die Gebühren liegen bei 22,00 Euro bzw. 30,70 Euro für ein Jahr, je nachdem in welchem Bereich Sie wohnen.
Plastikhülle für den Bewohnerparkausweis
einfache Plastikhülle: 0,50 Euro
Plastikhülle mit Saugnapf: 1,50 Euro
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 Euro
Handwerkerparkausweis
pro Ausnahmegenehmigung 180,00 Euro
Befahren von Fußgängerzonen
Die Gebühren liegen zwischen 15,00 und 45,00 Euro je nachdem für wie lange Sie die Ausnahmegenehmigung benötigen. Bitte fragen Sie uns nach der genauen Gebühr.
Bewohnerparkausweise
Einen Bewohnerparkausweis können Sie über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen, wenn Sie Bewohner einer Straße sind, die parkausweispflichtig ist und das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist bzw. von Ihnen nachweislich überwiegend genutzt wird. Sie müssen als Bewohner für die betreffende Straße gemeldet und tatsächlich dort wohnhaft sein.
Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Hierdurch haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz innerhalb der Bewohnerparkzone. Sie erwerben lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, welcher gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern die betreffende Stellmöglichkeit nutzen darf.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und der notwendigen Unterlagen (siehe unten) + erfolgtem Geldeingang wird der Bewohnerparkausweis per Post zugeschickt.
Weitere Informationen zum Parkraumkonzept der Neheimer Innenstadt erhalten sie hier.
Gegen Aufpreis erhalten Sie in den Stadtbüros passende Plastikhüllen für den Anwohnerparkausweis.
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Dauer-Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone werden nur an Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.
Handwerkerparkausweis
Handwerksbetriebe können für ihr Werkstatt-/Servicefahrzeug Dauer-Ausnahmegenehmigungen erhalten, die sie berechtigen, z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder innerhalb von Zonen mit Parkscheibenregelung, ohne Benutzung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung, zu parken. In den Handwerkerparkausweis können mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden, wobei jeweils das Fahrzeug parkberechtigt ist, in welchem die Ausweiskarte ausliegt. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.
Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.
Bewohnerparkausweis
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Handwerkerparkausweis
Bewohnerparkausweis
Die Gebühren liegen bei 22,00 Euro bzw. 30,70 Euro für ein Jahr, je nachdem in welchem Bereich Sie wohnen.
Plastikhülle für den Bewohnerparkausweis
einfache Plastikhülle: 0,50 Euro
Plastikhülle mit Saugnapf: 1,50 Euro
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 Euro
Handwerkerparkausweis
pro Ausnahmegenehmigung 180,00 Euro
Befahren von Fußgängerzonen
Die Gebühren liegen zwischen 15,00 und 45,00 Euro je nachdem für wie lange Sie die Ausnahmegenehmigung benötigen. Bitte fragen Sie uns nach der genauen Gebühr.
Stadtbüro
Arnsberg
stadtbuero-arnsberg
Montag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Mittwoch
nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Freitag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitext
Stadtbüro
Hüsten - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
stadtbuero-huesten
Montag
geschlossen
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Samstag
geschlossen
Freitext
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
Die Stadtbüros in Arnsberg und Neheim stehen weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Stadtbüro
Neheim
stadtbuero-neheim
Montag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Dienstag
8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin
Mittwoch
nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Samstag
nach vorheriger Terminvereinbarung
Freitext
Stadtbüro
Oeventrop - ab 16.01.2023 geschlossen !!!
stadtbuero-oeventrop
Montag
geschlossen
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geschlossen
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
geschlossen
Freitag
geschlossen
Samstag
geschlossen
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Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
Die Stadt Arnsberg erwartet daher, dass zum Jahresbeginn die Anzahl der Wohngeldanträge erheblich steigen wird.
Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
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Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis
Stadtbüro
Backoffice
stadtbuero backoffice
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
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Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Dauer-Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone werden nur an Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.
Handwerkerparkausweis
Handwerksbetriebe können für ihr Werkstatt-/Servicefahrzeug Dauer-Ausnahmegenehmigungen erhalten, die sie berechtigen, z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder innerhalb von Zonen mit Parkscheibenregelung, ohne Benutzung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung, zu parken. In den Handwerkerparkausweis können mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden, wobei jeweils das Fahrzeug parkberechtigt ist, in welchem die Ausweiskarte ausliegt. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.
Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.
Bewohnerparkausweis
Die Gebühren liegen bei 22,00 Euro bzw. 30,70 Euro für ein Jahr, je nachdem in welchem Bereich Sie wohnen.
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einfache Plastikhülle: 0,50 Euro
Plastikhülle mit Saugnapf: 1,50 Euro
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 Euro
Handwerkerparkausweis
pro Ausnahmegenehmigung 180,00 Euro
Befahren von Fußgängerzonen
Die Gebühren liegen zwischen 15,00 und 45,00 Euro je nachdem für wie lange Sie die Ausnahmegenehmigung benötigen. Bitte fragen Sie uns nach der genauen Gebühr.
Bewohnerparkausweis
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Handwerkerparkausweis
Tag | |
---|---|
Montag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
Freitag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Tag | |
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Montag: | geschlossen |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | geschlossen |
Freitag: | geschlossen |
Samstag: | geschlossen |
Ab dem 1.1.2023 tritt bundesweit das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft.
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wird zunächst Personal aus den Stadtbüros die Wohngeldstelle unterstützen.
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Tag | |
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Montag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Dienstag: | 8.00 - 16.00 Uhr ohne Termin |
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Samstag: | nach vorheriger Terminvereinbarung |
Tag | |
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Montag: | geschlossen |
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Mittwoch: | geschlossen |
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Freitag: | geschlossen |
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Um eine schnelle Bearbeitung dieser Anträge und eine finanzielle Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicher stellen zu können,
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Leider müssen wir daher die Stadtbüros in Oeventrop und Hüsten ab dem 16.1.2023 vorübergehend schließen.
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Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |