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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
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Ausnahmegenehmigungen nach Straßenverkehrsordnung (StVO)

Es können für unterschiedliche Bereiche Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung erstellt werden. Nachfolgend sind die häufigsten Beispiele aufgeführt:

Schwerbehindertenparkausweis: Schwerbehinderte mit dem Merkmalen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis können durch diesen Ausweis Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Es gibt darüber hinaus für besondere Gruppen schwerbehinderte Personen die Möglichkeit eine „Light-Version" eines Parkausweises zu erhalten. Die Voraussetzungen hierfür müssen im Einzelfall geprüft werden.

Handwerkerparkausweis: Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis erhalten um in unmittelbare Nähe der Kunden parken zu können. Durch einen Parkausweis entfällt die Erfordernis des Ziehens eines Parkscheins bzw. Nutzung einer Parkscheibe. Ebenfalls kann im eingeschränkten Haltverbot geparkt werden.

Anwohnerparkausweis: In den festgelegten Anwohnerparkbereichen ermöglicht der Ausweis für in diesen Bereich einwohnerrechtlich gemeldete Personen, dass ein dauerhaft genutzter PKW dort geparkt werden darf.

Befreiung von der Gurtanlegepflicht: Personen die auf Grund ärztlicher Bescheinigung einen Gurt nicht anlegen können, werden durch den Ausweis von der Verpflichtung befreit.

Befahren von Fußgängerzonen: Ist es zwingend erforderlich (z.B. bei Baumaßnahmen oder Umzügen) die Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten zu befahren und Fahrzeuge dort abzustellen, kann hierfür eine Genehmigung erteilt werden.

Sämtliche Ausnahmegenehmigungen können über die Stadtbüros der Stadt Arnsberg beantragt werden.
 

Schwerbehindertenparkausweis

kostenlos

 Handwerkerparkausweis:

1 Jahr                            180,00 €

 Anwohnerparkausweis:

1 Jahr                            22,00 €

Parkscheinbereich

1 Jahr                            30,70 €

Befreiung von der Gurtanlegepflicht

kostenlos

Befahren der Fußgängerzone:

1 Tag                             15,00 €

bis 1 Woche                  27,00 €

bis 1 Monat                   36,00 €

länger als 1 Monat        45,00 €

Kontakt

Straßenverkehrsbehörde
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 2
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsordnungswidrigkeiten
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 1
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Straßenverkehrsbehörde
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 6
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