Herr
Heckenbach
Teamleitung Verkehr, Straßenverkehrsbehörde
standard-vollzeit
Montag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Herr
Heckenbach
Teamleitung Verkehr, Straßenverkehrsbehörde
standard-vollzeit
Montag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Werner
Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsordnungswidrigkeiten
standard-vollzeit
Montag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Jüstel
Straßenverkehrsbehörde
standard-vollzeit
Montag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Es können für unterschiedliche Bereiche Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung erstellt werden. Nachfolgend sind die häufigsten Beispiele aufgeführt:
Schwerbehindertenparkausweis: Schwerbehinderte mit dem Merkmalen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) im Schwerbehindertenausweis können durch diesen Ausweis Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Es gibt darüber hinaus für besondere Gruppen schwerbehinderte Personen die Möglichkeit eine „Light-Version" eines Parkausweises zu erhalten. Die Voraussetzungen hierfür müssen im Einzelfall geprüft werden.
Handwerkerparkausweis: Handwerksbetriebe können für ihre Firmenfahrzeuge einen Parkausweis erhalten um in unmittelbare Nähe der Kunden parken zu können. Durch einen Parkausweis entfällt die Erfordernis des Ziehens eines Parkscheins bzw. Nutzung einer Parkscheibe. Ebenfalls kann im eingeschränkten Haltverbot geparkt werden.
Anwohnerparkausweis: In den festgelegten Anwohnerparkbereichen ermöglicht der Ausweis für in diesen Bereich einwohnerrechtlich gemeldete Personen, dass ein dauerhaft genutzter PKW dort geparkt werden darf.
Befreiung von der Gurtanlegepflicht: Personen die auf Grund ärztlicher Bescheinigung einen Gurt nicht anlegen können, werden durch den Ausweis von der Verpflichtung befreit.
Befahren von Fußgängerzonen: Ist es zwingend erforderlich (z.B. bei Baumaßnahmen oder Umzügen) die Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten zu befahren und Fahrzeuge dort abzustellen, kann hierfür eine Genehmigung erteilt werden.
Sämtliche Ausnahmegenehmigungen können über die Stadtbüros der Stadt Arnsberg beantragt werden.
Schwerbehindertenparkausweis
kostenlos
Handwerkerparkausweis:
1 Jahr 180,00 €
Anwohnerparkausweis:
1 Jahr 22,00 €
Parkscheinbereich
1 Jahr 30,70 €
Befreiung von der Gurtanlegepflicht
kostenlos
Befahren der Fußgängerzone:
1 Tag 15,00 €
bis 1 Woche 27,00 €
bis 1 Monat 36,00 €
länger als 1 Monat 45,00 €
Tag | |
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Tag | |
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Tag | |
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |