Für den Fall, dass aus dem Nachlass des Verstorbenen keine ausreichenden finanziellen Mittel für eine Bestattung zur Verfügung stehen und auch die Angehörigen die Bestattungskosten nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Bestattungskosten beim Hochsauerlandkreis als zuständigen Sozialhilfeträger zu beantragen.
Einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten und detaillierte Informationen zu den sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Arnsberg, Fachdienst 1.2, Lange Wende 42, 59755 Arnsberg oder beim Hochsauerlandkreis als zuständigen Sozialhilfeträger. Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme von Bestattungskosten (z.B. Höhe) richten Sie bitte direkt an den Hochsauerlandkreis, der Ihren Antrag auch abschließend bearbeiten wird.
>>>Ansprechpartner beim Hochsauerlandkreis<<<
Bestattungsgesetz NRW (BestG-NRW)
Riedel
Allgemeines Ordnungsrecht, Gesundheitsangelegenheiten, Kampfmittel, Feuerwerk, Böllerschießen, Wildschäden, Bestattungen
standard-vollzeit
Montag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Für den Fall, dass aus dem Nachlass des Verstorbenen keine ausreichenden finanziellen Mittel für eine Bestattung zur Verfügung stehen und auch die Angehörigen die Bestattungskosten nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Bestattungskosten beim Hochsauerlandkreis als zuständigen Sozialhilfeträger zu beantragen.
Einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten und detaillierte Informationen zu den sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Arnsberg, Fachdienst 1.2, Lange Wende 42, 59755 Arnsberg oder beim Hochsauerlandkreis als zuständigen Sozialhilfeträger. Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme von Bestattungskosten (z.B. Höhe) richten Sie bitte direkt an den Hochsauerlandkreis, der Ihren Antrag auch abschließend bearbeiten wird.
>>>Ansprechpartner beim Hochsauerlandkreis<<<
Bestattungsgesetz NRW (BestG-NRW)
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Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
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