Wenn Sie neu nach Deutschland eingereist sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Es kann auch sein, dass Sie von uns verpflichtet werden, einen Integrationskurs zu besuchen.
Keine Bescheinigung von uns erhalten kann, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder sich schon länger in Deutschland aufhälten. Sie können jedoch freiwillig an einem Kurs teilnehmen. In diesem Fall wenden Sie sich an einen der unten aufgeführten Sprachkursträger und beantragen mit seiner Hilfe die Zulassung zur Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Sinn und Zweck
Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in Deutschland.
Im Rahmen des Integrationskurses erhalten Sie Sprachunterricht. Mit deutschen Sprachkenntnissen haben Sie die Chance, tatsächlich in Deutschland eine neue Heimat zu finden.
Ablauf
Sofern Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung zum Besuch eines Integrationskurses haben, bekommen Sie von uns eine entsprechende Bestätigung. Mit dieser Bestätigung melden Sie sich bei einem Kursanbieter.
Kursträger
Volkshochschule
Werler Straße 2a
59755 Arnsberg
Telefon: 02932 201972814
Telefax: 02932 972826
vhs@arnsberg.de
Internationaler Bund
Bahnhofstraße 128a
59759 Arnsberg
Telefon: 02932 89911612
Telefax: 02932 89911620
Kirchenkreis Arnsberg
Evangelische Erwachsenenbildung
Clemens-August-Straße 10
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 890860
Telefax: 02931 890832
Michael
Jachimski
A bis F allgem. Ausländerangelegenheiten, Visa- und Spätaussiedlerangelegenheiten
zuwanderung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Wenn Sie neu nach Deutschland eingereist sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Besuch eines Integrationskurses. Es kann auch sein, dass Sie von uns verpflichtet werden, einen Integrationskurs zu besuchen.
Keine Bescheinigung von uns erhalten kann, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder sich schon länger in Deutschland aufhälten. Sie können jedoch freiwillig an einem Kurs teilnehmen. In diesem Fall wenden Sie sich an einen der unten aufgeführten Sprachkursträger und beantragen mit seiner Hilfe die Zulassung zur Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Sinn und Zweck
Sprache ist ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in Deutschland.
Im Rahmen des Integrationskurses erhalten Sie Sprachunterricht. Mit deutschen Sprachkenntnissen haben Sie die Chance, tatsächlich in Deutschland eine neue Heimat zu finden.
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Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
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Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
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