X

Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

Hundesteuer - Hundehaltung

Für die Hundehaltung in der Stadt Arnsberg ist eine Steuer zu zahlen.


Der Hundehalter/die Hundehalterin ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm/ihr durch Geburt einer von ihm/ihr gehaltenen Hünding zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadtverwaltung anzumelden.

Antragsformulare für die An- und Abmeldung von Hunden sind in jedem Stadtbüro erhältlich oder am Ende dieses Artikels online abrufbar.
Die Formulare, die für das Anzeigen eines großen Hundes (20 kg, Widerristhöhe 40 cm) erforderlich sind, erhalten Sie auf gleichem Weg.

Nähere Informationen z.B. erforderliche Unterlagen zur An- und Abmeldung,  zur Anzeige/Haltung eines großen  Hundes und zur Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 4 Absatz I des Landeshundegesetzes (gefährliche Hunde) können über die Links am Ende der Seite aufgerufen werden.

Die Höhe der Hundessteuer können Sie  der Hundesteuersatzung der Stadt Arnsberg vom 18.11.1997 in der zur Zeit gültigen Fassung entnehmen.

In einigen Sonderfällen kann auf Antrag eine Steuerermäßigung (§ 4 der Hundesteuersatzung) oder -befreiung (§ 3 der Hundesteuersatzung) erfolgen.

Für gefährliche Hunde ist diese Steuerermäßigung/Steuerbefreiung ausgeschlossen.
 

Auszug aus der z. Zt. gültigen Hundesteuersatzung:

Gefährliche Hunde sind solche Hunde

  • die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte sogenannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfogt;
  • die sich nach dem Gutachten der/des beamteten Tierärztin/-arztes als bissig erwiesen haben,
  • die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben,
  • die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

Für gefährliche Hunde im Sinne dieser Satzung kann auf Antrag bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen eine Steuerermäßigung gewährt werden.

Weitere Informationen können der Hundesteuersatzung entnommen werden.

Der Hundesteuerbescheid ist solange gültig, bis eine Veränderung (Abmeldung, Ermäßigung, Befreiung, Steuererhöhung) eintritt oder ein neuer Jahresbescheid erlassen wird.

Die Hundesteuermarken haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und müssen bei der Abmeldung des Hundes an den Fachdienst Steuern zurückgegeben werden.
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 3,60 Euro eine Ersatzmarke ausgegeben. In diesem Fall setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung oder wenden Sie sich an ein Stadtbüro.


Die Steuer wird am 15.02. und 15.08. eines jeden Jahres in Höhe der Hälfte des Jahresbetrages fällig. Auf Antrag kann der Gesamtbetrag auch zum 01.07. des Jahres gezahlt werden.

Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke gelten als Nachweis für die Anmeldung des Hundes.

Zustellvollmacht
Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Hundesteuer ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Betreuer) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.

Für die Anmeldung :

  • Kaufvertrag
    oder
  • Impfnachweis
    oder
  • Bescheinigung des bisherigen Hundehalters

Für die Abmeldung :

  • Nachweis über den Verbleib des Hundes (Name und Adresse des Käufers, Nachweis des Tierarztes, Zeitungsartikel/Flugblatt bei entlaufenen Hunden, Bestätigung der Transportfirma über die Abholung des Hundes)
  • Hundemarke
Hunde, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Hundemarken, Hundesteuer, Hundehaltung

Kontakt

Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
Hellefelder Straße 8
59821 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08.00-12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung