Unser
Stadtbüro
Ab dem 16. Lebensjahr können EU-Bürgerinnen / EU-Bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes die eID-Karte beantragen.
Die eID-Karte ist ausschließlich für nicht-deutsche EU- und EWR-Staatsangehörige vorgesehen. Deutsche Staatsangehörige können keine eID-Karte beantragen, da sie die eID-Funktion bereits im deutschen Personalausweis integriert haben.
Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Arnsberg gemeldet sind beantragen Sie Ihre e-ID-Karte nach nach vorheriger Terminvereinbarung in einem unserer Stadtbüros.
Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
gültiges Ausweisdokument Ihres Herkunftslandes
ein digitales Lichtbild
Lichtbild
seit 1. Mai 2025 dürfen nur noch ausschließlich digitale Lichtbilder zur Antragstellung genutzt werden. Hintergrund ist die Erhöhung von Sicherheitsstandards bei Ausweisdokumenten. Selbst mitgebrachte Fotos auf Papier oder als Datei werden ab dem Stichtag nicht mehr akzeptiert.
In den Stadtbüros der Stadt Arnsberg stehen Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung kostenpflichtiger digitaler Lichtbilder zur Verfügung.
Sie können auch vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleister digitale Lichtbilder erstellen lassen. Nach Erstellung Ihres digitalen Lichtbildes, erhalten Sie einen QR-Code der im Rahmen Ihrer Ausweisbeantragung im Stadtbüro benötigt wird. Über diesen QR-Code kann das Stadtbüro Ihr digitales Lichtbild in einem gesicherten Verfahren abrufen.
Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462
Was ist die eID-Karte?
Die eID-Karte ist ein amtlicher Ausweis mit elektronischer Funktion zur sicheren digitalen Identifikation – zum Beispiel für Online-Dienste von Behörden, Universitäten oder privaten Dienstleistern.
Welche Vorteile bietet die eID-Karte?
- Sicheres Einloggen bei Online-Portalen von Behörden und Institutionen
- Nutzung digitaler Verwaltungsdienstleistungen rund um die Uhr
- Schnelle und verlässliche Identifikation im Internet
Gültigkeit
Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig
Ausführliche Informationen zur eID-Karte und ihren Anwendungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: www.bmi.bund.de/eid-karte
37,00 €
gültiges Ausweisdokument Ihres Herkunftslandes
ein digitales Lichtbild