Umwelttelefon
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standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Dieter
Hammerschmidt
Fachdienstleitung, Arten- und Biotopschutzmaßnahmen, Umweltberichte, Ausgleichsmaßnahmen - Ökokonto
Joachim
Pütter
Altlasten, Gewässerunterhaltung, Renaturierungsmaßnahmen
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Frank
Trompeter
Projekte, Verwaltungsangelegenheiten
Teilzeit-trompeter
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Vereinbarung
Gea
Federici
Arten- und Biotopschutzmaßnahmen, Umweltberichte, Ausgleichsmaßnahmen - Ökokonto
Benutzen Sie Autowaschanlagen oder Selbstbedienungswaschplätze mit sog. Wasserrückgewinnungsanlagen. Diese sind häufig mit dem blauen Engel ausgezeichnet und benötigen nur 40-100 l Frischwasser pro Vollwäsche und wirken außerdem schonender auf den Autolack.
Bei der privaten Autowäsche können nicht nur Reinigungsmittel sondern auch Öl, Benzin und weitere Stoffe in die Kanalisation und das Grundwasser gelangen.
Die Wäsche auf öffentlichen Straßen und Anlagen ist nur erlaubt, wenn gesichert ist, dass hierdurch keine Verunreinigungen entstehen. So ist das Reinigen von Fahrzeugen nur mit klarem Wasser erlaubt. Die Verwendung von Zusätzen oder Reinigungsmitteln ist nicht erlaubt. Motor- und Unterbodenwäsche oder sonstige Reinigungen, bei denen Öl, Altöl Benzin, oder ähnliche Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder in das Grundwasser gelangen können, sind verboten.
Auch Straßenkanäle führen das anfallende Wasser oft ungeklärt direkt in den nächsten Bach.
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