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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

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- der Veranstaltungskalender
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Alle Kinder essen mit (Härtefallfond der Landesregierung)

Anspruchsberechtigt
Familien mit Kindern mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.

Leistungen: 

  • Übernahme der Kosten für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung bei Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und unter 25 Jahren sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen, in Kidertagespflege und Horten
  • Übernahme der Kosten für mehrtätigen Klassenfahrten (ab 3 Tagen) in Höhe von max. 150€.

Voraussetzungen:
Das Einkommen darf nur in geringer Höhe (+ 20%) über dem Grundsicherungsbedarf liegen. Dabei können Schuldentilgungsbeträge bei privaten Insolvenzverfahren berücksichtigt werden.

Beantragung:
Der Antrag (s.u.) ist auszufüllen und mit Anlagen für das 1. Schulhalbjahr bis zum 15.10. zu stellen. Ansonsten kann eine Förderung erst ab 01.01. des Folgejahres erfolgen. Sie können den Antrag per Mail oder Brief zusenden bzw. in jeden Briefkasten der Stadtverwaltung Arnsberg einwerfen. Bitte adressieren Sie Briefe an die
                                            Stadtverwaltung Arnsberg
                                           Amt für Grundsicherung/Jobcenter/Wohngeldstelle
                                            Rathausplatz 1
                                            59759 Arnsberg. 

Auszahlung: 
Bei Bewilligung werden die Beträge ausschließlich an die Einrichtungen (Schulen, Kitas etc. ) ausgezahlt.

Weitergehende Informationen der Landesregierung siehe hier.
 

  • Antrag formlos
  • Einkommensunterlagen (Hinweis: bei schwankendem Erwerbseinkommen die Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate)
  • Unterlagen zum Nachweis Mietzahlung
  • Nachweis über die Höhe der zu zahlenden Heizkosten (falls nicht in Mietzahlung enthalten)
  • Nachweis Insolvenzverfahren
  • gfls Nachweise über zu zahlenden Unterhalt
  • gfls Nachweis Privatinsolvenz
  • gfls Pfändungsnachweise
Härtefall, Härtefallfond, Alle Kinder essen mit, Mittagessen, Klassenfahrt

Kontakt

Alle Kinder essen mit
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.