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Wir sind wieder online!

Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.

Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:

- die Suchfunktion
- der Veranstaltungskalender
- das ArnsberGIS
- das Ratsinfosystem
- die Inhalte der Channel-Seiten

fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.

 

Hundesteuer

Die Anmeldung zur Hundesteuer kann online über das Service-Portal, in jedem der hiesigen Stadtbüros oder beim Fachdienst Steuern eingereicht werden.

Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme angemeldet werden.

Nein, die Höhe der Hundesteuer bleibt unverändert.

Die Höhe der Hundesteuer ist gestaffelt und richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt gehaltenen Hunde. Die Steuer beträgt bei einem Hund jährlich 84,00 Euro. Werden mehrere Hunde gehalten steigt sie für jeden Hund an (z.B.: Bei drei Hunden beträgt die Jahressteuer für jeden Hund 116,10 Euro.).

Es muss eine Ersatzmarke beantragt werden. Die Gebühr für die Ersatzmarke beträgt 3,60 Euro.

Der Antrag auf eine Ersatzmarke mit gleichzeitiger Zahlungsmöglichkeit kann im Service-Portal gestellt werden.

Die Hundesteuermarke hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Der Gültigkeitszeitraum ist auf der Hundesteuermarke vermerkt. Die aktuellen Hundesteuermarken sind bis zum 31.12.2025 gültig. Sofern die Hundehaltung über diesen Zeitpunkt hinaus andauert, wird automatisch eine neue Hundesteuermarke mit dem Hundesteuerbescheid für 2026 verschickt.

Ein Steuerbescheid gilt für das laufende Jahr, soweit er nicht durch einen neuen Bescheid für das jeweils laufende Jahr ersetzt wird.

Ein Ermäßigungsantrag kann in jedem Stadtbüro oder beim Fachdienst Steuern direkt gestellt werden.

Ein großer Hund (Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Körpergewicht mindestens 20 kg) ist zusätzlich noch beim hiesigen Fachdienst für Allgemeine Sicherheit und Ordnung anzumelden.

Der Hund muss schriftlich abgemeldet werden. Dazu wird eine Bescheinigung des Tierarztes benötigt. Außerdem ist die Hundesteuermarke an den Fachdienst Steuern zurückzugeben.