Boden

siehe auch:

Altlasten

Altlastenverdacht? Auch Ihr Grundstück könnte betroffen sein!

Bei der Neu- oder Umnutzung von Flächen können sich – vor allem in den besiedelten Bereichen der Städte - aus einer vorhandenen, bisher nicht bekannten Belastung des Bodens Schwierigkeiten ergeben. So sind häufig auf ehemals gewerblich genutzten Grundstücken Ablagerungen und Aufschüttungen vorgenommen worden, die nach heutigen Erkenntnissen umweltbelastende Substanzen enthalten. Oder diese Substanzen sind durch unsachgemäße Handhabung in den Untergrund gelangt.

Der auf diesem Wege mögliche Eintrag von umweltbelastenden Substanzen in den Boden und das Grundwasser kann aber die Nutzung der Flächen einschränken. So gibt das Baugesetzbuch vor, dass eine Nutzung von Grundstücken nur dann erfolgen darf, wenn "gesundes Arbeiten und Wohnen" möglich ist. Daher muss einem Altlastenverdacht frühzeitig nachgegangen werden.

Um den Zeit- und Kostenaufwand zu minimieren und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen gilt es, sich als Bauherr vor einem Bauvorhaben rechtzeitig über einen eventuellen Altlastenverdacht zu informieren. Ein Baustillstand oder eine plötzlich notwendig werdende Änderung des Vorhabens können erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.

Der Hochsauerlandkreis und die Stadt Arnsberg bieten Ihnen die Möglichkeit, Auskunft darüber zu erhalten, ob eine Fläche im von der Unteren Bodenschutzbehörde des HSK geführten "Verzeichnis der Altablagerungen und Altstandorte des HSK" enthalten ist.

Die bestehenden Eintragungen bezüglich der einzelnen Flächen bis hin zur Qualifizierung der Flächen als Verdachtsfläche oder gar Altlast ("Altlastenkataster") können u.a. bei Bauvoranfragen, Bauanträge oder Anträge im Freistellungsverfahren relevant sein. Gleiches gilt für

  • Neubau- oder Umbauvorhaben,
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen,
  • Abbrüchen,
  • Grundstücksteilungen oder
  • Auskünften aus Baulastenverzeichnissen.

In diesen Fällen überprüfen wir, ob bezüglich Ihres Grundstücks ein Eintrag im o.g. Verzeichnis besteht, ob also Erkenntnisse über einen möglichen Altstandort oder eine Altablagerung vorliegen. Liegen keine Erkenntnisse vor, stellt das Thema Altlasten für Ihr Vorhaben kein Problem dar.

Bei Vorliegen einer Eintragung muss durch den HSK geprüft werden, ob die Erkenntnisse so konkret sind, dass weitere Untersuchungen erfolgen müssen. Finden sich keine weiteren Verdachtsmomente und gibt es keine sonstigen konkreten Hinweise, ist das Thema ebenfalls erledigt.

Ergeben sich konkrete Hinweise auf mögliche Belastungen, muss die Fläche vor der Erteilung einer Genehmigung untersucht und beurteilt werden.

Die Bewertung des Grundstücks begründet sich auf dem aktuellen Stand der Erkenntnisse. Eine hundertprozentige Sicherheit, dass Ihr Grundstück tatsächlich frei von Altlasten ist, gibt es daher nicht.

Ob eine Fläche im Verzeichnis der Altablagerungen und Altstandorte erfasst ist, kann beim HSK oder der Stadt Arnsberg erfragt werden. Nähere Informationen können als sog. Auskunft aus dem Verzeichnis nur beim Hochsauerlandkreis - Untere Bodenschutzbehörde – eingeholt werden.

Gebühren richten sich nach dem Umfang der vorliegenden Information. Einfache Auskünfte, insbesondere ob eine Fläche überhaupt im Verzeichnis der Altablagerungen und Altstandorte erfasst ist, werden vom Hochsauerlandkreis bzw. der Stadt Arnsberg gebührenfrei erteilt.

Detailliertere Auskünfte zum Grundstück können nur beim Hochsauerlandkreis eingeholt werden. Einfache Auskünfte - insbesondere Negativ-Auskünfte - werden gebührenfrei erteilt. Ansonsten erhebt der Hochsauerlandkreis eine aufwandsabhängige Gebühr von mindestens 50 €.

Bodenverunreinigung Industriebrache

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