Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist ein bedeutender Schritt im Leben jedes Kindes – und auch für Eltern eine aufregende Zeit. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Hinweise zur Anmeldung von Schulanfängern in Arnsberg.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel im Herbst des Vorjahres.
Über die genauen Termine werden Sie rechtzeitig postalisch, auf der Homepage und auf den Social Media Kanälen der Stadt Arnsberg informiert.
Alle Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.
Kinder, die nach diesem Zeitraum geboren sind, können frühzeitig eingeschult werden, wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen (Schulfähigkeit).
Eine Rückstellung ist nur bei wichtigen gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Gründen möglich.
| Einschulungsjahr | Geburtenzeitraum |
| zum SJ 2026/ 2027 | 01.10.2019 – 30.09.2020 |
| zum SJ 2027/ 2028 | 01.10.2020 – 30.09.2021 |
| zum SJ 2028/ 2029 | 01.10.2021 – 30.09.2022 |
| zum SJ 2029/ 2030 | 01.10.2022 – 30.09.2023 |
| zum SJ 2030/ 2031 | 01.10.2023 – 30.09.2024 |
Im Stadtgebiet Arnsberg gibt es keine verbindlichen, einheitlichen Schuleinzugsbereiche mehr. Eltern haben grundsätzlich eine freie Wahl der Grundschule sowie der Schulart (Bekenntnisschule oder Gemeinschaftsgrundschule).
Ein Anspruch auf Aufnahme in die Schule besteht nur für die nächstgelegene Schule der gleichen Schulart; ebenso werden nur in diesem Fall die für den Besuch notwendigen Schülerfahrkosten übernommen.
Die Erziehungsberechtigten kommen bitte gemeinsam mit Ihrem Kind zur Anmeldung in die Grundschule und bringen
- die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie
- eine Kopie des Impfausweises ihres Kindes mit.
Gibt es Besonderheiten zum Sorgerecht, legen Sie bitte entsprechende Nachweise bei der Anmeldung vor.
Die Anmeldung findet, nach vorheriger telefonischer Terminvergabe, vor Ort in der Grundschule statt.
Bei den Anmeldungen wird eine Sprachstandsfeststellung vorgenommen. Kinder, deren Sprachkenntnisse für den Schulstart nicht ausreichend sind, können zum vorschulischen Sprachförderkurs durch die Schule verpflichtet werden, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden.
Die Entscheidung über die Schulfähigkeit trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.
Bei bereits bekannten Förderbedarfen sollten Eltern die Schule beim Anmeldetermin darüber informieren.
Die Schule und der schulärztliche Dienst beraten zu möglichen Unterstützungsangeboten und leiten, falls notwendig, entsprechende Verfahren ein.
Die Einladung zur Schuluntersuchung erhalten die Erziehungsberechtigten direkt vom Gesundheitsamt des HSK.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Hompage des Hochsauerlandkreises.