Korrektur: Die Umleitung für den gesamten Verkehr zur Sperrung der Grimmestraße führt über die Wannestraße. In der ursprünglichen Meldung wurde der Schreppenberg als PKW-Umleitungsstrecke genannt.
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Arnsberg. Der sich vollziehende Klimawandel hat teils gravierende Auswirkungen für die Stadtbäume. Die trockenen und heißen Sommer verschärfen die ohnehin angespannte Situation, in der sich die Bäume befinden. Viele der bisher gepflanzten Baumarten kommen mit zunehmender Trockenheit, höherer Strahlungsintensität und veränderter Niederschlagsverteilung nicht mehr klar. Das schwächt die Bäume und macht sie anfällig für Schädlinge, viele Bestände sind vom Pilz befallen. Aus diesem Grund stehen ab dem kommenden Montag, 23. Februar, drei Maßnahmen zu Baumfällungen im Stadtgebiet an, die vom Fachdienst Grünflächen/Forst/Friedhöfe verantwortet werden.
Maßnahme eins, die wohl gravierendste, ist die Hangsicherung zwischen Schlossruine und Grimmestraße in Alt-Arnsberg. Der Bereich ist ausgewiesene Forstfläche und in Teilbereichen geschütztes Biotop. In diesem Hang stehen stark geschädigte Bäume. Die Schadensbilder sind vielschichtig vom Pilzbefall bis zur Austrocknung. Diese Bäume stellen eine akute Gefahr dar, da sie jederzeit, gerade auch bei z.B. Sturmereignissen, umfallen können. Betroffen wäre zum einen der Fußweg von der Schlossstraße zur Grimmestraße, im weiteren Verlauf zur Ruhrstraße und zum anderen die Grimmestraße. Hier hatte auch der Landesbetrieb Straßen.NRW auf die Verkehrssicherungspflicht verwiesen.
Hierzu gab es Abstimmungsgespräche und Ortstermine mit dem Landesbetrieb Wald und Holz und der unteren Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises. Alle Beteiligten sind sich einig darüber, dass es sich hier um eine unausweichliche Maßnahme im Rahmen der Verkehrssicherung handelt.
Die Durchführung dieser Maßnahme ist in jeder Hinsicht eine besondere Herausforderung. Der Steilhang kann nicht mit Maschinen befahren werden, zudem ist die Maßgabe, hier umweltschonend zu arbeiten, weil innerhalb eines geschützten Biotops agiert wird. Zwingend soll der Jungbestand erhalten werden.
Immerhin müssen vierzig Bäume aus dem Hang entnommen werden. Mittels eines Siebzigmeterkrans werden die Bäume aus dem Hang gehoben, auf der Grimmestraße abgelegt, dort zerkleinert und abtransportiert. Der Fachdienst hat sich für diese ziemlich spektakuläre Ausführung entschieden, da das die umweltschonendste Arbeitsweise für das gesamte Umfeld ist. Zudem ist es die sicherste Variante für die Ausführenden.
Die direkten Arbeiten werden am letzten Februarwochenende durchgeführt. Es ist aufwändig, den Kran auf der Grimmestraße zu positionieren. Daher ist die Grimmestraße ab Mittwoch, 25. Februar, 9 Uhr, bis Sonntag, 1. März, 18 Uhr, für Verkehr und Fußgänger:innen gesperrt. Die Umleitung für den Verkehr erfolgt über die Wannestraße. Das Wohngebiet Schreppenberg bleibt während der Sperrung erreichbar. Der Fußweg von der Schlossstraße bis zur Grimmestraße kann in der Zeit nicht genutzt werden. Die Schulen werden informiert.
Zweite Maßnahme
Die zweite Maßnahme ist die Fällung einer ortsbildprägenden Robienie an der Klosterstraße, Abzweig Fußweg zur Promenade, ebenfalls in Alt-Arnsberg. Hier wurden durch die städtischen Baumkontrolleure starke Rindenschäden im Stammfußbereich festgestellt, die eine grundlegende Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellen. Der Baum hat eine größere Wunde im Kronenbereich, wo im letzten Jahr schon eine schadensbedingter Starkast entfernt werden musste.
Da es sich hier um einen bedeutsamen Baum für den Ort und im Allgemeinen handelt, Höhe 18 Meter, Stammumfang 201 cm, wurde ein Gutachten eines öffentlich bestellten Baumgutachters eingeholt, mit der Fragestellung, ob die Feststellungen der Baumkontrolleure bestätigt werden.
Mit einem Sondierstab hat der Gutachter festgestellt, dass der Baum im Stammfußbereich umfangreich eingefault ist. Die Restwandstärke beträgt teilweise unter 10 cm. Da sich die Schadstellen gegenüber befinden und der Baum die Last nur noch über zwei intakte seitliche Bereiche in den Boden abtragen kann, besteht eine hohe Gefahr, dass der Stammfußbereich versagt und der Baum in Richtung Straße abbricht. Der Gutachter legt eine Fällung vor Blattaustrieb nahe.
Die Arbeiten zur Fällung werden in der Woche ab dem 23. Februar urchgeführt.
Dritte Maßnahme
Die dritte Maßnahme betrifft zwei Eschen in der Straße Trift in Neheim. Bei den markanten Bäumen, bis 34 Meter hoch, 300 cm Stammumfang, haben die städtischen Baumkontrolleure Pilzbefall im Stammfußbereich festgestellt. Auch hier wurde aufgrund der Bedeutung der Bäume ein externer Gutachter mit der Überprüfung beauftragt, der den Pilzbefall bestätigt hat.
Auch bestätigt er die Identifizierung des Pilzes Lackporling an gegenüberliegenden Stellen. Der Lackporling verursacht intensive Weißfäule im Wurzel- und Stockbereich und sorgt für eine erhebliche Beeinträchtigung der Stand- und Bruchsicherheit. Die baumstatische Berechnung hat ergeben, dass trotz des großen Durchmessers, durch den Durchbruch des Pilzbefalls keine ausreichende Bruchsicherheit gegeben ist und auch hier legt der Gutachter eine Fällung vor Blattaustrieb nahe. Die Arbeiten zur Fällung erfolgen ebenfalls ab dem 23. Februar. In diesem Bereich werden neue Bäume gepflanzt, die natürlich die Wohlwirkung der gefällten Bäume erst in Jahrzehnten ersetzen können. Der Fachdienst hat sich für die Baumart Esskastanie entschieden.
Zum Hintergrund:
Städtische Bäume werden regelmäßig kontrolliert und es ist auffallend, wie rasend schnell sich die Schadensbilder entwickeln und entsprechend gehandelt werden muss. Die städtischen Baumkontrolleure leiten hunderte Maßnahmen an Bäumen im Jahr ein, um die Bäume verkehrssicher zu halten. In der Regel sind das die Beseitigung von Totholz und Rückschnitte.
Bäume, die in ihrer Standsicherheit gefährdet sind, werden auch nicht immer zwingend gefällt. Wenn es möglich ist, werden sie stark eingekürzt, so dass sie keine Gefahr darstellen. Der Habitus der betroffenen Bäume ist dann stark verändert und das sind auch keine fachmännischen Baumschnitte mehr, jedoch kann der Baum noch eine ganze Weile seine Bestimmung erfüllen, z.B. auch als Habitatbaum. Fällen ist immer das letzte Mittel. Trotzdem ist es auch erforderlich, Bäume im Rahmen der Verkehrssicherung zu fällen.