Die Leistungen erfolgen im Rahmen der Amtshilfe. Es sind somit bei Behörden desselben Rechtsträgers
keine Verwaltungsgebühren zu entrichten.
Die Wertermittlung erfolgt in vereinfachter Form und wird nach einer Ortsbesichtigung wie folgt vorgenommen:
In Verbindung mit dem Antrag für eine Wertermittlung sollte ein ausgefüllter Erhebungsbogen mit den grundstücksspezifischen Angaben eingereicht werden.