Wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Deutschland vertraglich die Visumbefreiung vereinbart hat, können Sie sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Mussten Sie bei der Einreise ein Visum vorweisen, ist darin festgelegt, wie lange Sie bleiben dürfen (maximal 90 Tage).
Verlängerung des Visums
Grundsätzlich müssen Sie mit Ablauf der Gültigkeit des Visums das Bundesgebiet wieder verlassen. Wenn Sie Ihren Besuchsaufenthalt verlängern möchten oder ein längerer Aufenthalt zwingend erforderlich wird, so müssen Sie dieses näher begründen.
Grundsätzlich gilt:
Informationen zum Schengen-Visum und wer eins benötigt finden Sie hier Schengen Visa Info
Hinweis:
Ein Besuchs-/Touristenvisum berechtigt Sie nicht zu arbeiten. Auch der visumfreie Aufenthalt darf dazu nicht genutzt werden.
Michael
Jachimski
A bis F allgem. Ausländerangelegenheiten, Visa- und Spätaussiedlerangelegenheiten
zuwanderung
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Freitext
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
Wenn Sie aus einem Land kommen, mit dem Deutschland vertraglich die Visumbefreiung vereinbart hat, können Sie sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Mussten Sie bei der Einreise ein Visum vorweisen, ist darin festgelegt, wie lange Sie bleiben dürfen (maximal 90 Tage).
Verlängerung des Visums
Grundsätzlich müssen Sie mit Ablauf der Gültigkeit des Visums das Bundesgebiet wieder verlassen. Wenn Sie Ihren Besuchsaufenthalt verlängern möchten oder ein längerer Aufenthalt zwingend erforderlich wird, so müssen Sie dieses näher begründen.
Grundsätzlich gilt:
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Hinweis:
Ein Besuchs-/Touristenvisum berechtigt Sie nicht zu arbeiten. Auch der visumfreie Aufenthalt darf dazu nicht genutzt werden.
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Montag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Nur nach Terminvereinbarung im dringenden Einzelfall |
Donnerstag: | 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
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Montag und Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 10.00 Uhr
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