Evelyn
Zblowski
Verwaltung, Straßenreinigung / Winterdienst,
standard-teilzeit
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sowie nach Terminvereinbarung
Pflanzenabfälle aus privaten Haushalten und gärtnerisch genutzten Grundstücken
Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushalten sind in der Stadt Arnsberg entweder über die Biotonne, über eine angemeldete Bedarfsabfuhr oder durch Abgabe beim Wertstoffbringhof zu entsorgen.
Das Verbrennen von Strauchschnitt oder anderen Grünabfallen in Kleingärten und Hausgärten ist jedoch nach den abfall- und ordnungsrechtlichen Vorschriften verboten.
- siehe auch illegale Abfallbeseitigung
Gerade im Siedlungsbereich, wo viele Menschen nah beieinander wohnen, kann es sonst zu erheblichen Rauchentwicklungen und Luftverunreinigungen und somit zu Gesundheitsgefährdungen der Nachbarschaft sowie Brandgefährdung kommen.
Garten- und Pflanzenabfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen
Für Garten- und Pflanzenabfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen ist der Abfallerzeuger nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu einer Verwertung verpflichtet.
Die Verwertung dieser Abfälle ist heute technisch möglich und in aller Regel auch wirtschaftlich zumutbar. Neben einer Verwertung auf dem eigenen Grundstück, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren, bestehen die oben genannten Möglichkeiten der Entsorgung über Biotonne, Bedarfsabfuhr oder Wertstoffbringhof.
In Ausnahmefällen und nur, wenn eine geregelte Verwertung über die Biotonne, Wertstoffbringhof oder eine Bedarfsabfuhr nicht möglich oder unzumutbar ist, ist unter bestimmten Bedingungen außerhalb der Ortslagen ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (z.B. Schlagabraum, Baum- und Strauchschnitt) möglich.
Dies ist geregelt in der „Allgemeinverfügung Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Stadt Arnberg“.
Sofern die dort genannten Voraussetzungen vorliegen, muss die geplante Verbrennung so früh wie möglich, mindestens aber 2 Werktage vorher, der Abfallwirtschaft der Stadt Arnsberg schriftlich, per E-Mail an abfallwirtschaft@arnsberg.de oder über das u.a. online-Formular angezeigt werden.
Über das Verbrennen von Schlagabraum im Wald entscheidet der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Soest-Sauerland in Rüthen.
Formular: Anzeige zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle im Stadtgebiet der Stadt ArnsbergTag | |
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